Hallo,
folgende Frage:
Meine Gyn sagte zu mir, dass wenn mein Zustand so weiter geht (Zervixlänge wird immer kürzer, bin "erst" 27. SSW) dann bekomme ich ein Berufsverbot (BV).
Ich habe mit Wirkung zum 01.03. meine Steuerklasse in die III. ändern lassen und mit meinem Chef vereinbart, dass ich bis 01.09. durcharbeite und somit auf 2 Wochen MuSchutz verzichte, damit der August noch als 6. Monat in der Steuerklasse III. berücksichtigt wird. MuSchutz würde am 16.08. beginnen.
Kann ich das BV dann zum 01.08. aufheben lassen und eine normale AU für 09/2018 bekommen, damit für diesen Monat noch ein volles Gehalt da ist?
Oder war alles umsonst...? :-(
Danke vorab!
von
SKA90
am 20.06.2018, 20:02
Antwort auf:
Elterngeld/Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Hier müssten Sie eigentlich eine Krankschreibung bekommen. Ihr Zervix hat ja nichts mit der beruflichen Tätigkeit zu tun
2. Ich bin kein Steuerberater, denke aber, dass das nicht so einfach möglich ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2018
Antwort auf:
Elterngeld/Beschäftigungsverbot
Unabhängig von den Steuerfragen kann ich nur sagen: Das Attest kannst du dir nicht aussuchen, denn darüber entscheidet ausschließlich der Arzt je nach Indikation. Wenn die Mutterschutzfrist beginnt, dann ist das so. Man kann lediglich in der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist arbeiten, wenn man dazu in der Lage ist - ausklammern zugunsten eines Attests geht nicht.
Mitglied inaktiv - 20.06.2018, 20:11
Antwort auf:
Elterngeld/Beschäftigungsverbot
Nein, das geht nicht.
Ich meine auch das das mit dem verzicht zugunsten der Steuergruppierung auch nicht mehr möglich ist. Da würde ich beim Finanzamt nachfragen.
Sonst statt BV eben die AU nehmen. Dann gibt es halt nach 6 Wochen Krankengeld.
von
Felica
am 20.06.2018, 20:55
Antwort auf:
Elterngeld/Beschäftigungsverbot
Zu 1.:
Natürlich hat es mit meiner täglichen Tätigkeit zu tun. Es droht durch die Anstrengungen eine Frühgeburt... Aber ok...
von
SKA90
am 28.06.2018, 00:05