Sehr geehrte Frau Bader, so richtig sehe ich bei der neuen Urteilserhebung nicht durch. Vielen geht es wohl eher so, dass nur ein Partner zuhause geblieben ist. In unserem Fall habe ich den 1.-12.Monat Elterngeld beantragt und mein Mann Monat 6+13. Im Elterngeldantrag von uns beiden ist jeweils die Erstgeborende als Kind vermerkt für das Elterngeld beantragt wird. Nun sieht das Gericht ja eigentlich nicht vor dass ich zum Beispiel für meinen Sohn auch Elterngeld beziehe (dann hätte ich ja doppeltes Elterngeld) da es sich ja um eine Lohnersatzleistung handelt. Wohl aber wird mehrfach erwähnt dass Elterngeld für jedes Kind zusteht. Kann ich also doch noch für meinen Sohn Elterngeld beantragen? Oder kann ich sogar folgende Konstellation geltend machen: Antrag Tocher 1.-12.Lebensmonat + 13.&14.Lebensmonat Sohn Antrag Sohn 1.-12.Lebensmonat + 13.&14.Lebensmonat Tochter? So eine richtig klare Linie ist für mich mit diesem Urteil noch nicht zu erkennen, oder blicke ich nur nicht durch?
von juli1984 am 19.10.2013, 09:47