Hallo! Ich habe noch eine Frage zum Elterngeld. ich war von Juni 2021 bis Juni 2022 in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und werde im April 2023 erneut Mama. Daher werde ich bis zur nächsten Geburt keine 12 Monate gearbeitet haben. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Kann ich angeben, dass der Zeitraum vor der ersten Geburt als Bemessungszeitraum angesetzt wird?
von
Marie23
am 30.07.2022, 13:31
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind
Hallo,
Bemessungszeitraum sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld bis zum vierzehn Lebensmonat des vorherigen Kindes können ausgeklammert werden. Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.08.2022
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind
Für genaue Angaben brauchen wir noch Informationen
Wann war ET vom ersten Kind und wie lange hast du Elterngeld bezogen
Mitglied inaktiv - 30.07.2022, 13:35
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Elterngeld 2. Kind
Ergänzung:
ET war 02.06.2021, Elterngeld habe ich bis 01.06.2022 bekommen und Elternzeit endete am 24.06.2022
von
Marie23
am 30.07.2022, 13:52
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Elterngeld 2. Kind
Bezugszeitraum ist ja 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Du hast ab 7/22 Lohn und die Monate davor werden nicht gezählt und durch Lohn von vor Geburt Kind 1 genutzt.
Alles gut.
Mitglied inaktiv - 30.07.2022, 14:18
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Elterngeld 2. Kind
Danke! Und wie ist es, wenn ich im Juli noch einmalig eine Einkunft aus selbstständiger Tätigkeit habe? Kann ich dann den Bemessungs-Zeitraum auf 2021 ändern?
von
Marie23
am 30.07.2022, 14:35
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Elterngeld 2. Kind
Das hätte in die erste Frage gehört....
Meines Wissens, muss diese Einnahme in der Steuererklärung auftauchen und dann kannst du sogar auf 2020 verschieben, weil du ja in 2021 Elterngeld bezogen hast.
Mitglied inaktiv - 30.07.2022, 14:48