Frage: EG&MSG Kind Nummer 2

Hallo Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit mit Kind Nummer 1. Ich beziehe Basis Elterngeld bis zum 09.10.2022 in Höhe von 1800€. Die Elternzeit geht bis zum 06.12.2022. (2. Jahr Elternzeit ohne Zahlung) Bis wann müsste ich mit Kind Nummer 2 schwanger werden, um dann bei Kind Nummer 2 wieder das Mutterschutz Geld wie bei Kind Nummer 1 zu bekommen und ebenfalls wieder das Elterngeld wie bei Kind Nummer 1 bekommen? Ich weiß, dass ich Elternzeit von Kind Nummer 1 dann beenden muss, nur gibt es da einen bestimmten Zeitraum? Blicke da nicht so gut durch. Freue mich über eine Rückmeldung von Ihnen! Danke!

von LisaD080221 am 22.01.2022, 23:02



Antwort auf: EG&MSG Kind Nummer 2

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. SIe sollten also den Antrag auf die Auszahlung von 14 Mo. ändern lassen (wenn es jetzt nur Basis ist). Dann sind es 14 Monate Eg + 6 Wochen Mutterschutz, also rund 16 Mio. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2022



Antwort auf: EG&MSG Kind Nummer 2

Hallo, Dein 2. Kind muss geboren werden, wenn dein 1. Kind ca. 16 Monate alt ist, evtl. auch 17. LG luvi

von luvi am 22.01.2022, 23:05



Antwort auf: EG&MSG Kind Nummer 2

Genau. Also ungefähr jetzt... Es zählen immer die letzten 12 Monate VOR Geburt. Ausgeklammert werden können (grob gesagt) Mutterschutz und Bezug von EG-Basis. Um Mutterschutzleistungen im vollen Umfang zu bekommen, kündigst du die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Das ist in der Regel 6 Wochen vor ET. Da ist es egal, wie lange du EZ hast.

von sneram am 23.01.2022, 01:39



Antwort auf: EG&MSG Kind Nummer 2

Bei EG+ hast du etwas mehr Zeit. Dann kommt es nochht darauf an, wie du nach der EZ arbeitest. Kommt K2 nach der EZ und du arbeitest TZ, bekommst du auch im Mutterschutz TZ. Die Regelung mit den vollen Gehalt gilt nur solange dein VZ-Vertrag ruht. Dafür gibt es einen Geschwisterbonus beim EG bis K1 drei ist.

von sneram am 23.01.2022, 01:44



Antwort auf: EG&MSG Kind Nummer 2

Irgendetwas stimmt mit deinen Daten nicht: BasisEG bis 10/22, 2. EZJahr bis 12/22......wann ist dein Kind denn geboren?

von KielSprotte am 23.01.2022, 07:13



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Habe ich trotz beendeten befristeten Arbeitsvertrag ein recht auf MSG Zahlung

Hallo, Ich erwarte jetzt mein 2. Kind! Am 16.09.2013 ist der geburtstermin! Mein Mutterschutz beginnt also am 05.08.2013! Derzeit bin ich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass am 31.07.2013 endet! Also 5 Tage vor meinem Mutterschutz! Hab ich jetzt keine rechte mehr auf mutterschutzgeldzahlung? Oder muss ich mich Arbeitssuchende melde...


Bekomme ich den AG Zuschuss zum MSG auch wenn sich der MS an die EZ anschließt ?

Hallo Frau Bader, Jetzt habe ich noch eine Frage ( diesmal kürzer :-)) Die Elternzeit meines ersten Kindes endet am 22.11.2013. Der Mutterschutz für das 2. beginnt am 13.12.2013. Es sind also noch drei Wochen, die ich arbeiten müsste. Da ich erst 2 Jahre Elternzeit genommen habe, könnte ich die drei Wochen auch noch Elternzeit nehmen, sodass si...