EG Berechnung bei SS bedingter Krankheit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EG Berechnung bei SS bedingter Krankheit

Hallo Frau Bader. ich habe im letzten Jahr mein 1.Kind zur Welt gebracht.die letzten 3Monate vor der Entbindung war ich wegen vorzeitiger Wehen im BV.Das Elterngeld wurde aber von den letzten 12 Monaten vor dem BV berechnet( da wir auf Provision arbeiten und ich durch das BV nur mein Grundgehalt erhalten hab). jetzt habe ich erneut entbunden und bin nach derElternzeit vom 1.Kind direkt fur 4Monate ins BV gegangen aufgrund erneuter Komplikationen..war also nicht mehr arbeiten zw beiden Kindern und hab somit wieder keine Provision bekommen. Nun wurde mir bei der Eltergeldstelle gesagt das wäre damals wohl ein Fehler gewesen und dieses mal zählen auch die 7Monate ,die ich nur Grundgehalt bekommen habe.. Bin jetzt etwas verwirrt.. können sie mir weiterhelfen und mir sagen ob diese Aussage richtig ist ?weil das mein Elterngeld extrem verringern würde.:( mfg

von Ladida am 21.10.2013, 13:03



Antwort auf: EG Berechnung bei SS bedingter Krankheit

Hallo, eigentlich wäre nicht BV, sondern Krankschreibung das richtige Mittel gewesen. Und im BV hätten Sie den vollen Lohn bekommen müssen. Da sollten Sie sich mal an den AG wenden. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2013



Antwort auf: EG Berechnung bei SS bedingter Krankheit

Vielen Dank für die schnelle Antwort... ich habe den vollen Lohn bekommen von meinem AG..nur dadurch das ich nicht arbeiten konnte fehlten mir rund 500€ Provision im Monat und weil es durch eine ss bedingte Krankheit zum bv kam ,wurden beim 1.Kind die 12 Monate berechnet in denen ich noch arbeiten konnte.das war 2012 bei der EG beantragug...ist das in diesem Jahr nicht mehr so?

von Ladida am 21.10.2013, 13:41



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