Ich bin derzeit im Mutterschutz (MS) und habe die Möglichkeit auf Basis eines Werkvertrages 6490 Euro zu verdienen! Entstehen dadurch irgendwelche Einbussen bzgl. des Mutterschaftsgeldes bzw. wem/ wo muss ich die Tätigkeit melden? Vielen Dank im Voraus!
von Sue75 am 05.10.2015, 10:17