Frage:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Danke und entschuldigen Sie den langen Text nun kurz und knapp
Ist es eine Kindswohlgefährdung, wenn das Kind den Doppelnamen aus meinen 2exehen bekommen hat, denn ich als Mutter auch habe
Kindsvater argumentiert dass es dem Kindeswohl nicht entspricht dass es 2 Namen von 2 fremden Männern hat
von
Atasoy
am 24.07.2020, 18:36
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Hallo,
nein.
Da könnte man drüber nachdenken, wenn Sie einen ehrenrüchigen Namen hätten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2020
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Solange das Kind nicht den Namen der russischen Leihmutter bekommt......
von
KielSprotte
am 24.07.2020, 22:22
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Kein Richter interessiert es woher DEIN Name kommt.
Es ist DEIN NAME und den hat das Kind.
Es ist nicht eine Ansammlung Deiner Exmänner sondern DEIN rechtlicher Familienname.
Er hat keinerlei Chance
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2020, 08:35
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Hey,
das ist keine Kindeswohlgefährdung. Du kannst im §8a SGB VIII nachlesen was eine Kindeswohlgefährdung ist. Es geht um gewichtige Anhaltspunkte, die das Kind schädigen (physisch, psychisch etc). Diese gilt es abzuwenden. Es würde jetzt zu viel werden, wenn ich es ins Detail erkläre. Ein Familiennachname aus den 2 Ehen ist kein gewichtiger Anhaltspunkt.
Ich kann dir das mit Sicherheit sagen, weil ich im Kinderschutz tätig bin.
LG
von
qwertz89
am 26.07.2020, 13:33
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Hallo
Danke für deine Antwort
Der KV hat sich wohl einen Anwalt genommen der ihm das geflüstert hat mit dem Kindeswohl und dem Nachnamen, da Frau bader dass in meiner erste Frage auch geschrieben hat Kindeswohl Verbindung mit dem Nachnamen wollte ich lieber nochmal nachfragen
Was sind denn Gründe für Kindeswohl? Wenn die Mutter bsp. Einen Nachnamen mit ss-vergabgebheut hat und dem Nachnamen auch dem Kind geben will
Das wäre ja in meinem Fall nicht so, da ein Nachname sogar ausländisch (aber trotzdem leicht verständlich und schreibbar) ist
Lg
von
Atasoy
am 26.07.2020, 15:47
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Vergangenheit sollte es oben heißen
von
Atasoy
am 26.07.2020, 15:48
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Jetzt ist es dich wohl mal gut.
Zu jeder Antwort kommt dir ein neuer Gedanke, der auch noch abgefrühstückt werden muss.
von
cube
am 26.07.2020, 19:36
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Ich glaube dass ist nicht deine Aufgabe zu entscheiden, ob es nun "gut" ist
Solange ich meine Fragen hier anständig formuliere kann ich das fragen was mir auf dem Herzen liegt
Wenn es dir nicht passt, warum überlegst du es dann nicht einfach?
von
Atasoy
am 26.07.2020, 20:39
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Überliest sollte es heißen
Ich finde es komisch das ist ein öffentliches Forum, solange man keine Leute beleidigt kann man fragen
von
Atasoy
am 26.07.2020, 20:40
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
... und genau dafür da, um Fragen zu stellen.
Aber: die Experten leisten ihre Arbeit in ihrer Freizeit und dazu unentgeltlich, daher wäre es fair, kurze allgemeine Fragen zu stellen (so steht es übrigens auch in den Hinweisen!) und nicht jeden ausgedachten Spezialfall bis zum Geht Nicht mehr auszuschmücken, das ganze in ellenlangen verschwurbelten Texten.
Wenn du eine ausführliche Rechtsberatung wünschst solltest du einen Anwalt konsultieren und auch bezahlen.
von
Andrea6
am 27.07.2020, 07:43
Antwort auf:
Danke Frau Bader und Nachtrag
Ahja danke für die Belehrung
Ich glaube Frau badet weiß selber was sie beantworten möchte und was nicht
Ich verstehe die gekünstelt Aufregung immer nich nicht
Denjenigen denen es nicht passt, was ich hier schreibe können sich ihre Lebenszeit doch sparen und das überlesen/nicht beantworten
Und einen Anwalt für ein paar Fragen die man auch in einem öffentlichen Forum stellen darf, ja klar....
Diskussion ist für mich unnötig, diskutiert gerne weiter..
von
Atasoy
am 27.07.2020, 08:30