Frage: Danke Frau Bader und Nachtrag

Danke und entschuldigen Sie den langen Text nun kurz und knapp Ist es eine Kindswohlgefährdung, wenn das Kind den Doppelnamen aus meinen 2exehen bekommen hat, denn ich als Mutter auch habe Kindsvater argumentiert dass es dem Kindeswohl nicht entspricht dass es 2 Namen von 2 fremden Männern hat

von Atasoy am 24.07.2020, 18:36



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Hallo, nein. Da könnte man drüber nachdenken, wenn Sie einen ehrenrüchigen Namen hätten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2020



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Solange das Kind nicht den Namen der russischen Leihmutter bekommt......

von KielSprotte am 24.07.2020, 22:22



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Kein Richter interessiert es woher DEIN Name kommt. Es ist DEIN NAME und den hat das Kind. Es ist nicht eine Ansammlung Deiner Exmänner sondern DEIN rechtlicher Familienname. Er hat keinerlei Chance

von Sternenschnuppe am 25.07.2020, 08:35



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Hey, das ist keine Kindeswohlgefährdung. Du kannst im §8a SGB VIII nachlesen was eine Kindeswohlgefährdung ist. Es geht um gewichtige Anhaltspunkte, die das Kind schädigen (physisch, psychisch etc). Diese gilt es abzuwenden. Es würde jetzt zu viel werden, wenn ich es ins Detail erkläre. Ein Familiennachname aus den 2 Ehen ist kein gewichtiger Anhaltspunkt. Ich kann dir das mit Sicherheit sagen, weil ich im Kinderschutz tätig bin. LG

von qwertz89 am 26.07.2020, 13:33



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Hallo Danke für deine Antwort Der KV hat sich wohl einen Anwalt genommen der ihm das geflüstert hat mit dem Kindeswohl und dem Nachnamen, da Frau bader dass in meiner erste Frage auch geschrieben hat Kindeswohl Verbindung mit dem Nachnamen wollte ich lieber nochmal nachfragen Was sind denn Gründe für Kindeswohl? Wenn die Mutter bsp. Einen Nachnamen mit ss-vergabgebheut hat und dem Nachnamen auch dem Kind geben will Das wäre ja in meinem Fall nicht so, da ein Nachname sogar ausländisch (aber trotzdem leicht verständlich und schreibbar) ist Lg

von Atasoy am 26.07.2020, 15:47



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Vergangenheit sollte es oben heißen

von Atasoy am 26.07.2020, 15:48



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Jetzt ist es dich wohl mal gut. Zu jeder Antwort kommt dir ein neuer Gedanke, der auch noch abgefrühstückt werden muss.

von cube am 26.07.2020, 19:36



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Ich glaube dass ist nicht deine Aufgabe zu entscheiden, ob es nun "gut" ist Solange ich meine Fragen hier anständig formuliere kann ich das fragen was mir auf dem Herzen liegt Wenn es dir nicht passt, warum überlegst du es dann nicht einfach?

von Atasoy am 26.07.2020, 20:39



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Überliest sollte es heißen Ich finde es komisch das ist ein öffentliches Forum, solange man keine Leute beleidigt kann man fragen

von Atasoy am 26.07.2020, 20:40



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

... und genau dafür da, um Fragen zu stellen. Aber: die Experten leisten ihre Arbeit in ihrer Freizeit und dazu unentgeltlich, daher wäre es fair, kurze allgemeine Fragen zu stellen (so steht es übrigens auch in den Hinweisen!) und nicht jeden ausgedachten Spezialfall bis zum Geht Nicht mehr auszuschmücken, das ganze in ellenlangen verschwurbelten Texten. Wenn du eine ausführliche Rechtsberatung wünschst solltest du einen Anwalt konsultieren und auch bezahlen.

von Andrea6 am 27.07.2020, 07:43



Antwort auf: Danke Frau Bader und Nachtrag

Ahja danke für die Belehrung Ich glaube Frau badet weiß selber was sie beantworten möchte und was nicht Ich verstehe die gekünstelt Aufregung immer nich nicht Denjenigen denen es nicht passt, was ich hier schreibe können sich ihre Lebenszeit doch sparen und das überlesen/nicht beantworten Und einen Anwalt für ein paar Fragen die man auch in einem öffentlichen Forum stellen darf, ja klar.... Diskussion ist für mich unnötig, diskutiert gerne weiter..

von Atasoy am 27.07.2020, 08:30



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