Hallo Frau Bader,
bin seit Schwangerschaftbeginn im indivividuellen Beschäftigungsverbot mit strenger Bettruhe.
Zu Beginn lag ich eine Woche im Krankenhaus da eine Beobachtung der Gebärmutterhalslänge notwendig war.
Das Ganze ist nun bereits einige Zeit her, zu Schwangerschaftsbeginn.
Mein BV gilt von Beginn der Schwangerschaft bis Anfang Mutterschutz.
Damals fragte mich der Arzt bei der Entlassung ob ich eine Krankmeldung für die Woche im Krankenhaus brauche. Ich sagte ich bin im BV (weil ich dachte damit sei das Thema AU vom Tisch) und das Thema war erledigt, er wies mich nicht weiter auf irgendwas hin.
Das gleiche Thema hatte ich dann auch telefonisch mit meiner Krankenkasse die Rückfragen zum Krankenhausaufenthalt hatten. Auch dort sagte ich ich hätte ja ein BV auch dort sagte dann der Mitarbeiter nichts mehr zu einer AU.
Keiner wies mich jemals darauf hin, dass ich eine AU bräuchte. Und ich als Laie wusste es nicht. Habe ja Arzt und Kk ehrlich vom BV berichtet, keiner gab mir je den Hinweis dass das nicht ausreicht bei Krankenhausaufenthalt!
Jetzt lese ich beim Stöbern in Ihrem Forum, dass bei einem Krankenhausaufenthalt eine AU auszustellen sei und das BV für die Betroffenen Tage aushebelt. Allerdings fragte die Fragenstellerin Sie damals wegen anderer Erkrankungen und nannte Grippe etc.
Ist denn in meinem Fall (Krankenhaus wegen Beobachtung zur Schwangerschaft während des BVs aus dem gleichen Grund) ebenfalls zwingend eine AU nötig?
Ich war ja nicht „krank“ sondern musste ins Krankenhaus aus dem
Gleichen Grund aus dem ich auch das BV erhielt.
Und sollte damals die AU ausgestellt werden und ich wusste es nicht und wurde von Arzt und Kk nicht darauf hingewiesen. Was mache ich denn nun?
Das Ganze liegt ja einige Zeit zurück.
Sollte ich da was nachreichen oder mache ich damit nur die Pferde scheu?
Kann das für mich Konsequenzen haben?
Ich habe ja als unerfahrener Patient der mit sowas nie zu tun hatte im guten Glauben gehandelt und weder Arzt noch Kk haben mich eines besseren belehrt.
Was raten Sie?
Danke für Ihre Auskunft
Zottelbär
von
Zottelbär17
am 15.04.2018, 00:06
Antwort auf:
BV und Krankenhaus
Hallo,
bei "strenger Bettruhe" ist kein Bv auszusprechen - die AU geht vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2018
Antwort auf:
BV und Krankenhaus
Ein BV kann nur erteilt werden, wenn die Schwangere noch prinzipiell arbeitsfähig wäre. "Strenge Bettruhe" und ein BV schließen sich aus.
Was passieren kann, ist, dass der Arzt, der die AU hätte ausstellen müssen, dafür zur Rechenschaft gezogen wird. Er hat dann die Kostendifferenz zu tragen. Bei einer monatelangen AU kommt da einiges zusammen. Inwieweit man als Patientin Rückzahlungen leisten muss, ist mir nicht bekannt.
Mitglied inaktiv - 15.04.2018, 08:35
Antwort auf:
BV und Krankenhaus
Ich denke ein BV ist dafür da, wenn die Arbeit eine Gefahr für das Leben von Mutter und/oder Kind darstellt. Und das scheint hier ja gegeben und ich denke nicht, dass die Fragenstellerin wissen wollte, ob denn ihr BV nun richtig ist oder nicht.
von
Jenyx
am 15.04.2018, 10:58
Antwort auf:
BV und Krankenhaus
Das war doch aber leider gar nicht meine Frage?
Ich möchte wissen ob für die eine Woche Beobachtung im Krankenhaus eine AU hätte ausgestellt werden müssen?
Das BV ist gerechtfertigt und von Arzt und Arbeitgeber ohne Zweifel anerkannt, da diverse Gründe vorliegen. (Individuell Gesundheitliche wie arbeitsplatzbetreffende, aber ich bin nicht krank sondern darf den bisherigen Job nicht weiter ausüben da es sonst zu
Komplikationen und Gefahr für mich und das Kind kommen würde)
Die Bettruhe habe ich als Laie und nicht-Jurist, wie auch nicht-Mediziner vielleicht blöd formuliert, sorry dafür! Ich komme nunmal von einem Job wo täglich viel gestanden, gefahren und rumgelaufen wird. Eine Umgestaltung war nicht möglich. Und bei meinem gesundheitlichen Hintergrund war das eben nicht mehr zumutbar.
Dass ich das seit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr darf um das Kind nicht zu riskieren empfinde ich wie „ans Bett gefesselt sein“ so viel zu meiner blöden Formulierung.
Aber sei es drum, darum gehts ja hier gar nicht.
Wie sieht es denn mit meiner Kernfrage aus nach der AU für den Krankenhausaufenthalt?
von
Zottelbär17
am 15.04.2018, 11:00
Antwort auf:
BV und Krankenhaus
Ich möchte wissen ob für die eine Woche Beobachtung im Krankenhaus eine AU hätte ausgestellt werden müssen?
Die Antwort: definitiv ja, die AU hätte ausgestellt werden müssen.
Mitglied inaktiv - 15.04.2018, 11:28