Frage: Krankenhaus verklagen ?

Hallo Frau Bader, ich habe am 12.07.2020 meine Tochter per Kaiserschnitt entbunden und nun die Frage, ob ich das Krankenhaus verklagen soll.. kurz zur Vorgeschichte - Am 10.07.2020 wurde ich von meinem Gynäkologen mit einem blasensprung in das Krankenhaus überwiesen, als ich ankam, wurde mir gesagt sie würden mich auf Grund des blasensprungs sofort mit Gel einleiten, allerdings ließen mich die Schwestern / Hebammen erst einmal 6 Stunden am ctg liegen, weil sie mir nicht glauben wollten das der Herzschlag meiner Tochter immer so hoch ist. Als sie mir dann recht gaben, wurde mir ein Zugang gelegt und alle 4 Stunden Antibiotika gespritzt. Schließlich wurde ich dann das erste mal um 17 Uhr eingeleitet. Immer wieder zum ctg und keine Wehen zu sehen. Das ctg war immer dann, wenn es essen gab, also habe ich einen Tag nichts zu essen bekommen, da ich zu der Zeit ja im Kreißsaal lag. Als ich geweint habe, weil der Zugang falsch gelegt war und die kochsalzlösung/ Antibiotika so weh getan haben, wurde nur geschaut und gesagt - der ist aber richtig. Also Hop alle 4 Stunden wieder was rein und geweint. Samstags bat ich die Hebamme die Ärztin zu holen, da ich dann einen Kaiserschnitt machen wollte. Das wurde einfach ignoriert und vertröstet mit - wir leiten sie nochmal ein und dann wird das schon! Schließlich wurde ich Samstag noch 2x eingeleitet und nichts passierte. Als ich aus dem Kreißsaal weinend strumklingeln gemacht habe, wurde nun endlich die Ärztin geholt und der Kaiserschnitt besprochen. Nachts um 12 kam eine Hebamme in mein Zimmer - Kaiserschnitt morgen früh um 8! ( zum Glück war ich noch nicht im Tiefschlaf, sonst hätte ich diese Ansage nicht gehört und mein Partner hätte im schlimmsten Fall alles verpasst ). Morgens dann der Kaiserschnitt, alles in Ordnung und auch keine sonderlich großen Schmerzen. Einen Abend später bat ich die Schwester abends mein Fenster zu schließen und wurde angemault ob ich denn nicht selbst aufstehen könnte. ( Ähm Entschuldigung ich hatte gestern einen Kaiserschnitt?) Zirka 3-4 Wochen nach Entbindung staute sich mein wochenbettfluss, nach ein paar Tagen lief es dann wie ein Wasserfall. Ich musste spätestens alle 2 Stunden meine Binde wechseln, weil so viel Blut kam. Also ab ins Krankenhaus, dort wurde dann festgestellt, es wurden große Mengen ( wirklich große Stücke ) der Plazenta wohl übersehen und diese haben sich an der Narbe der Gebärmutter verkalkt. Dann hieß es - wir warten noch, da der Kaiserschnitt ja noch keine 6 Wochen her war. Im Endeffekt wurden dann die Reste ambulant per Vollnarkose entfernt. Da bleibt nur für mich die Frage, wie können bei einem Kaiserschnitt so große Stücke der Plazenta übersehen werden ? Ich habe echt damit zu kämpfen und nun auch Angst davor irgendwann wieder schwanger zu werden. Nun ist meine ob ich denn dagegen vorgehen sollte und ob ich überhaupt Chancen hätte... vielen Dank schon mal

von Annabell2170 am 06.12.2020, 07:31



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Hallo, bitte suchen Sie einen Fachanwalt fr Medizinrecht auf, der fordert die AKte an und schaut, wie man vorgeht. Ich kann das auf die Ferne nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2020



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Ich würde erst mal den kompletten Bericht des KH anfordern und dann mit einem Fachanwalt sprechen. Oder erst mit diesem und der fordert die Unterlagen an. Hauptsächlich geht es dir um das Übersehen der Plazentastücke, oder? Und da braucht es den Bericht um beurteilen zu können, ob das Nachlässigkeit war oder es Gründe gab, durch die es nicht möglich war, dies direkt zu erkennen. Insgesamt sind solche Dinge aber schwierig nachzuweisen. Da braucht du definitiv einen Fachanwalt, der sich das anschaut und beurteilen kann, ob es Sinn macht zu klagen. Bzgl. Kaiserschnitt u aufstehen: ich hatte einen eiligen KS und bin am gleichen Tag aufgestanden. Ja, ich sollte sogar um die Heilung zu beschleunigen und außerdem musste ich unser Kind ja auch wickeln, rumtragen, stillen etc. Also in diesem Punkt kann ich deinen Ärger nicht nachvollziehen. Die Dame neben mit geplantem KS ist noch am gleichen Tsg wieder nach Hause und auch selbst gelaufen.

von cube am 06.12.2020, 11:08



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Ich würde dir als erstes mal raten, den Text etwas kompakter zu verfassen, Frau Bader liest für gewöhnlich solch lange Texte nicht.. Und dann schließe ich mich Cube an: Ich würde mir einen Fachanwalt für Medizinrecht suchen, der soll die Unterlagen vom KH anfordern. Um was geht es Dir denn konkret, wenn du die Klinik verklagen möchtest? Du musst dir bewusst sein, dass ein (medizinischer) Rechtsstreit sich unter Umständen jahrelang hinziehen kann und dabei nur in geringen Fällen Aussicht auf "Erfolg" hat. Hast du die Zeit und Muße (jetzt mit einem Säugling bzw. später mit Kleinkind)? Hast du eine Rechtsschutzversicherung oder soviel Sparvermögen? Versteh mich nicht falsch, wenn tatsächlich ein schwerer Fehler unterlaufen ist, bei dem Mutter und / oder Kind zu Schaden gekommen sind, wenn du z. B. keine weiteren Kinder mehr bekommen könntest, weil du durch die vergessenen Plazentareste eine Infektion bekommen hättest, die dich im Nachhinein unfruchtbar werden lässt etc. dann sollen die Verantwortlichen natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn ein Zugang wirklich para liegt (also die Vene durchstochen hat) und die Flüssigkeit ins Gewebe läuft, sieht man das nach kurzer Zeit ziemlich deutlich, das wäre dir auch aufgefallen. Aber wenn es dir hier "nur" ums Prinzip geht, dann würde ich hier erstmal ein Gespräch mit den Verantwortlichen suchen. Jede Klinik hat ein Qualitätsmanagement, dahin würde ich mich als erstes wenden. Und dann um ein Gespräch mit dem verantwortlichen Arzt plus Hebamme plus Pflegedienstleitung bitte, alle zusammen an einem Tisch. Ich lag in meiner Schwangerschaft fast vier Wochen stationär und da bekommt man vieles mit. Zudem habe ich selber jahrelang in der Klinik gearbeitet, zwar nur in der Anästhesie, aber trotzdem... Manchmal hat man sich einfach nur gewünscht, der Patient hätte etwas mehr Verständnis für das Personal... natürlich wünscht man sich für sich selbst immer den nettesten Arzt, die liebste Schwester und die fröhlichste Hebamme. Und natürlich kann der Patient niemals etwas für das marode Krankenhaus- bzw. Gesundheitssystem, aber es sind doch alles nur (Gott sei Dank) Menschen, die dort arbeiten... Ich hoffe, du verstehst meinen Post nicht falsch, ich möchte dich keinesfalls kritisieren oder dir davon abraten, ich wollte dir nur eine etwas andere Sichtweise der Dinge darlegen. Alles Gute

von Nina677 am 06.12.2020, 20:52



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Auf jeden Fall den vollen Bericht einfordern unter Setzung einer Frist von 4 Wochen. Denn sonst lassen Kliniken sich Zeit. Den Brief am besten per Einschreiben Übergabe schicken, damit du beweisen kannst, dass er angekommen ist. Bis der Bericht da ist bzw. schon jetzt selbst notieren was, wie gemacht worden ist. Am besten macht der KV das auch. Dann könnt ihr abgleichen ob es gleich ist. Oder ihr schreibt es gleich zusammen auf. Wenn der Bericht vom Krankenhaus ist diesen mit euren Notizen vergleichen. Stehen eure Notizen mit drin? Ist alles so, wie es gewesen ist? Wenn nein, Abweichungen notieren. Evtl. klärt der Bericht auf warum wie gehandelt worden ist. Wenn nicht, dann einen Anwalt einschalten, der es euch nochmal erläutert und erklären kann, ob und was ihr tun könnt. Ggf. kannst du den Bericht auch deinem Gynäkologen zeigen und er erklärt ihn dir und kann dir sagen, was er merkwürdig findet. Es kann sein, dass er alles als richtig sieht. Sollte der Bericht bis zur gesetzten Frist nicht da sein würde ich noch eine Woche warten. Manchmal braucht die Post ein paar Tage länger. Wenn er dann nicht da ist würde ich einen Anwalt einschalten und der fordert den Bericht erneut ein. Das Ganze ist ein Prozess der Zeit in Anspruch nimmt.

von Ani123 am 06.12.2020, 20:53



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Du kannst klagen und bekommst, so Du obsiegst, Schmerzensgeld und evt. Schadenersatz (für was auch immer). Hast Du genug Rücklagen für Gerichtskosten. Gutachter etc.? Dies auch für mehrere Instanzen?

von Berlin! am 06.12.2020, 21:15



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Ach shit, super ärgerlich. Ich glaube viel bringt dir das Klagen nicht, aber das sollte ein Anwalt entscheiden. An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall eine offizielle Beschwerde schreiben. Das wird dann auf jeden fall geprüft und du kannst deinen Ärger rauslassen. Ich hab auch immer wenig Verständnis für super mies gelaunte Schwestern. Kann "mal" sein, aber nicht durchgehend. Ich habe auch einen stressigen Job, ich dürfte mir aber was anhören wenn ich so schlecht gelaunt und patzig mit Patienten umgehen würde. Und ganz ehrlich.. Am Tag nach dem Kaiserschnitt tut alles noch höllisch weh. Ich weiß ja nicht was die Dame vor mir für eine "Super-Frau" ist, aber es ist eine große OP und es tut sau weh. Man muss so schnell noch nicht fit sein. Ich habe fürs Wickeln eine Schwester gerufen, wenn mein Mann nicht da war. Am Abend des KS musste ich ebenfalls ein paar Schritte laufen. Am nächsten Abend durfte ich dann alles machen, aber ich musste es nicht. Schrecklich wie das hier hingestellt wird als wäre es ein Klacks. Ach und ich musste sogar dafür unterschreiben das ich nach 4 Tage (am 5 Tag abends) nach Hause wollte. Niemals hätten die mich am nächsten Tag entlassen. Das finde ich auch schon sehr fahrlässig nach so einer OP.

von ELLIUM am 06.12.2020, 22:20



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Ja, natürlich tat das weh. Es wurde aber mit jedem Schritt und Bewegung besser. Das hat nichts mit „Superfrau“ zu tun - womit du im Übrigen genau so „schrecklich“ über diejenigen redest/darstellst, die evt. die Zähne zusammen gebissen haben oder was auch immer. Mein Empfinden war jedenfalls das es weh tat - aber durch Bewegung schneller besser wurde als durch liegen und sich möglichst wenig bewegen. Entlassen werden sollte ich übrigens an Tag 3 und musste nur länger, weil Werte beim Kind noch nicht ganz passten. Wie gesagt: die Mutter mit geplantem KS ist nach 24 Std. nach Hause - also so ungewöhnlich scheint es nicht zu sein, schnell wieder auf die Beine kommen zu können.

von cube am 07.12.2020, 08:04



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

Hatte ich bei einer OP. Wenn der wirklich falsch liegt bzw. durchgestochen ist, läuft die Lösung in das umliegende Gewebe. Dh das schwillt auch an und brennt wie Feuer. Die Flüssigkeit befand sich also in meinem Arm, deutlich sichtbar (baut sich innerhalb von 24 Std wieder ab). Ich glaube dir, dass es unangenehm gelegt war - keine Frage. Aber falsch? Deswegen: nimm dir einen Anwalt, fordere den Bericht an und lass erst mal prüfen, was wirklich schief gelaufen ist und was einfach nur unangenehm war oder einem in der ganzen unschönen Situation fehlerhaft vorkam, aber eben tatsächlich gar nicht falsch war. Das ist nicht böse gemeint. Ich glaube nur, das viele über den emotionalen Part vieles auch übertrieben beurteilen.

von cube am 07.12.2020, 08:10



Antwort auf: Krankenhaus verklagen ?

weil ich vermutlich in den ersten Post(s) nicht so emphatisch geklungen habe. Ich wurde wg Übertragung ebenfalls eingeleitet und wenn ich dir die ganze Story hier erzählen würde, würde sich das auch nicht sonderlich entspannt anhören. Man ist ja auch selber in einer Ausnahmesituation und evt. fragt man zu wenig nach oder überhört teilweise Dinge. Ich habe im Nachhinein festgestellt: Egal wie ich es drehe und wende - ich habe selbst eigentlich viel zu wenig nachgefragt weil ich vorher weder mit einer Einleitung gerechnet habe und erst recht nicht mit einem KS. Klar mache ich den Ärzten (aber ganz allgemein) den Vorwurf, dass sie oft so handeln, als wenn der Patient ja wissen müsste, was Sache ist. Da wird kurz und knapp gesagt, was jetzt passieren müsste - in Ruhe und mit Alternativen, Vor/Nachteilen ist aber nichts. Das geschieht nur, wenn man selber den Kopf hat, einzuhaken und gezielte Fragen zu stellen. Aber wer hat hat das schon bei der ersten Geburt? Was ich damit sagen will: wenn du mal ganz rational darüber nachdenkst, was genau ist schlimmes passiert, das so nicht hätte passieren dürfen, was bleibt dann wirklich übrig? - Man wollte einleiten/hatte das als Option auf dem Schirm (zu Recht bei Blasensprung), hat aber erst mal genau per ctg kontrolliert - was auch Zeit bedeutet hat, das es doch noch zu einer Spontangeburt kommen könnte - Man hat über das ctg Unregelmäßigkeiten festgestellt und dich/Kind entsprechend behandelt - Der Zugang lag wohl nicht optimal - aber falsch wage ich zu bezweifeln, da man das wirklich deutlich gesehen hätte an einer Schwellung. Kann es sein, dass du auch einfach aufgeregt warst und deswegen natürlich (also kein Vorwurf!) überempfindlich? - Bei einer Einleitung wird generell in regelm. Abständen ein ctg gemacht. Bist du sicher, dass du nicht zwischendurch auch etwas hättest essen können? Also ich bezweifle, dass man dir sozusagen die Möglichkeit zu Essen verweigert hat durch die ctgs. - Du wolltest dann einen KS - wurdest aber "vertröstet". Normalerweise wird sich eher beschwert, dass zu schnell ein KS gemacht wird und so die Chance auf eine natürliche Geburt genommen wird. Findest du es wirklich verwerflich, dass man einen KS vermeiden wollte bzw. den KS in Ruhe geplant hat? Nur, weil du JETZT einen KS willst, kannst du ja nicht wie ein Notfall behandelt werden. - "Zum Glück war ich noch nicht im Tiefschlaf, sonst .." - genau. du warst wach und hast alles mitbekommen. Also wo ist da ein Fehler der Ärzte? - Die Schwester empfandest du als unfreundlich (Fenster schließen) - mag sein, dass sie unfreundlich war. Aber das ist kein Grund, um in einer Klage aufzutauchen. Zumal die meisten KH`s nach einem KS ohne Komplikationen auf schnelles Aufstehen drängen - aus medizinischen Gründen. Damit bleibt eigentlich für eine Klage nur der Part mit den Plazentastücken. Definitiv ist eine zweite OP nach einem KS nicht das, was man sich wünscht. Aber hier müsste nun aufwändig geprüft werden bzw. von DIR nachgewiesen werden, dass dies definitiv vermeidbar gewesen wäre und damit ein Ärztefehler (Schlampigkeit). Ist es dir das wert? Kann es nicht sein, dass du dir die Geburt eures Kindes einfach ganz anders vorgestellt hast und nun enttäuscht bist, dass es eben nicht das tolle, schöne Erlebnis war, das man bzw. jede Mutter/Eltern sich wünschen und ja auch irgendwie davon ausgehen, dass es so sein wird? Die wenigsten haben doch im Kopf oder stellen sich vor, wie es NICHT sein sollte, was alles anders laufen könnte als gewünscht. Möglicherweise wäre es besser, sich damit abzufinden, dass es leider eben nicht die schöne Bilderbuchgeburt sein konnte durch den Blasensprung und die nötige Einleitung - aber das Wichtigste doch ist, dass letztendlich euer Kind gesund auf die Welt gekommen ist und auch du keine bleibenden Schäden davon getragen hast.

von cube am 07.12.2020, 09:56



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