Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss in absehbarer Zeit wieder arbeiten. Nun stille ich meine Tochter noch fast voll und habe auch noch nicht vor, abzustillen. Laut dem Mutterschutzgesetz darf man ja Stillpausen machen. Wie ist das denn, wenn das Kind irgendwann ein Jahr alt ist, aber noch viel gestillt wird? Entfällt das recht auf die Pause mit dem ersten Geburtstag oder bis wann darf man das in Anspruch nehmen? Falls ich noch Anspruch darauf habe, wie lang ist die pause dann? Ich werde mit 25 stunden einsteigen. Vielen Dank und liebe Grüße von einer weiteren Nicola :-)
von Nici_84 am 14.03.2017, 17:01