Hallo Frau Bader, Es geht um folgendes Thema. Ich habe eine 2 Jährige Tochter, die noch nicht in den Kindergarten geht, sie soll nächstes Jahr im August wenn sie 3 Jahre alt wird zur Kita gehen. Nun ist es so, dass ich vom Kindsvater getrennt bin also alleinerziehend, er zahlt Unterhalt für meine Tochter + Betreuungsunterhalt für mich. In der Regel würde er diesen Betreuungsunterhalt noch zahlen bis meine Tochter 3 Jahre alt wird (ich bin auch noch in Elternzeit) Jetzt sieht es aber so aus, dass ich erneut Schwanger bin von einem anderen Mann, das Kind würde im April 2021 kommen also in der noch bestehenden Elternzeit meiner ersten Tochter (ich würde mit beiden Kindern alleine im Haushalt leben) muss der kindsvater meiner ersten Tochter trotzdem weiterhin betreuungsunterhalt zahlen, trotz dass da noch ein zweites kind hinzu kommt? Wäre ja trotzdem weiterhin wegen meiner ersten Tochter bis August in Elternzeit zur Betreuung.. LG Deborah
von Deborah am 06.09.2020, 18:26