Liebe Frau Bader,
der Kindsvater bezahlt über die Beistandschaft den Mindestunterhalt (ca.600 €) für meine Kinder und 4,5 Jahre alt.
Ich arbeite 30 Stunden und betreue die Kinder.
Jetzt möchte der Vater für die Monate Mai und Juni die Betreuungskosten von meiner Tochter von mir zurück erhalten. Ist das Rechtens?
Ich bezahle die Kinderbetreuung von Leo 4,5 Jahre alt.
von
Christina2323
am 14.07.2021, 09:31
Antwort auf:
Beteiligung an Betreuungskosten/Kiga
Hallo,
die Betreuungskosten sind im Unterhalt nicht drin, die gehen extra und sind zu teilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2021
Antwort auf:
Beteiligung an Betreuungskosten/Kiga
auf welcher Grundlage will er die Kosten erstattet bekommen? Was war an Mai/Juni anders?
von
la-floe
am 14.07.2021, 09:47
Antwort auf:
Beteiligung an Betreuungskosten/Kiga
Vorher gab es die Beistandschaft noch nicht.
von
Christina2323
am 14.07.2021, 09:53