Hallo
Ich bin seit 11.10. in Mutterschutz (Geburtstermin 22.11.12). Ich habe von Anfang an ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Gehalt habe ich zu 100% weiter bekommen. Ich bekomme am 15. des Monats Gehalt (15 Tage zurück und 15 Tage vor). Jetzt am 15.11. war das "Weihnachtsgeld" mit auf dem Lohnzettel. Sonst habe ich ein 13. Monatsgehalt bekommen, diesmal sind es nur 450€... Ich dachte durch das Beschäftigungsverbot darf mir kein Nachteil entstehen? Oder wird das aufgrund des Mutterschutzes anders berechnet?
Vielen Dank
funni
von
funni79
am 19.11.2012, 16:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Weihnachtsgeld?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2012
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Weihnachtsgeld?
Hallo!
Ist das Geld im Vertrag als Weihnachtsgeld deklariert, muss es auch während der Elternzeit in voller Höhe bezahlt werden.
Ich erhalte es seit 2 Jahren! und ware nun voller Freude auf den 01.12.
Ich bekomme es in voller Höhe. Ein 13. Gehalt ohne Abzug.
LG
Sonja 2611
von
sonja2611
am 21.11.2012, 19:29