Hallo Frau Bader,
ich werde isa ab nächste Woche Schwangerschaftsbedingte BV bekommen wegen Corona und der Entbindundstermin ist im August. werde ich mein Gehalt weiter komplett bekommen und wird das Gehalt auch in der Berechnung von Elterngeld berücksichtigt.
Danke sehr
von
Mai A
am 14.12.2020, 17:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Hallo,
ja, Sie bekommen den Durchschnittslohn weiter, der Lohn wird beim EG berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Ja und ja
Frage ist aber, warum das BV erst nächste Woche. Entweder besteht die Gefahr, dann müsstest du das BV sofort bekommen. Es sei den dein AG hat bis nächste Woche geeignete Ersatzarbeit oder du musst aktuell nicht arbeiten.
von
Felica
am 14.12.2020, 18:38
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elternzeit
wer stellt das aus? was für gefahren sind da? warum nicht sofort?
von
mellomania
am 14.12.2020, 20:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Wenn man nur im Kontakt mit patienten, die vielleicht unbewusst mit Corona infiziert sind, dann schon hohes Risiko.. Wenn während des Gespräches kommet die Aussage, dass die Tochter höchstwahscheinlich +ve ist,dann schon.Die Ärzte entscheiden was wir machen dürfen. Ich darf nicht mit Patienten im Kontakt kommen bis die Übergabe der Arbeit endet.
von
Mai A
am 14.12.2020, 21:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elternzeit
der AG ist verpflichtet, dir aufgaben zuzuteilen, die dich keiner gefahr aussetzen. das kann auch ablage, telefondienst, aktenarbeit etc sein. es gibt viele aufgaben außerhalb der patienten. von daher darf er nur ein bv aussprechen, wenn er überhaupt keine möglichkeit dazu hat. ein mitspracherecht bez der zugeteilten aufgaben hast du NICHT.
von
mellomania
am 14.12.2020, 21:58
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elternzeit
Ja, du bekommst mit BV das, was du auch ohne BV bekommen hättest.
Die Frage ist allerdings, warum der AG dich in´s BV schickt obwohl er doch offenbar bis zum BV nächste Woche geeignete Ersatztätigkeiten ohne Patientenkontakt für dich hat.
Aber egal - das ist seine Sachen.
Du bekommst auf jeden Fall das gleiche Geld als wenn du arbeiten gehen würdest. Entsprechend auch EG in voller, sich aus dem Gehalt berechnende, Höhe.
von
cube
am 15.12.2020, 07:58