Frage: Beschäftigungsverbot spielhalle

Guten Abend, ich bin im 4 Monat schwanger und arbeite in einer Spielhalle. Ich habe mit meiner Frauenärztin über ein beschäftigungsverbot gesprochen wg dem Rauch, stehen usw... Sie sagte mir, das sie mir das nicht ausstellen könnte ,dafür wäre der Betriebsarzt zuständig,so wäre das nach neuem gesetz seit 2018. Ich habe danach mit meiner Chefin darüber gesprochen erstens das ich schwanger bin und zweitens mit dem beschäftigungsverbot und dem betriebsarzt. Sie sagte mir das wäre Schwachsinn .Alle ihre Mitarbeiterinnen die in der Vergangenheit schwanger waren haben ein beschäftigungsverbot sogar von ihrem Hausarzt bekommen. Meine Chefin war und ist nun auch sehr angenervt von diesem Thema,großartige Unterstützung und Hilfe kann ich von dieser Seite leider nicht erwarten. Nach heutigen Telefonat mit der Frauenärztin um sie über die Aussage meiner Chefin zu informieren, bleibt sie bei dem Stand das sie das beschäftigungsverbot nicht ausstellen darf. Ich bin nun schon ein paar Tage (unentschuldigt) und habe Angst kein Geld zu bekommen. Können Sie mir da weiterhelfen? Sollte ich einfach den Arzt wechseln ? Achja mein Hausarzt schiebt alles an die Frauenärztin ab und so wie es mir vorkommt hat er keine großartige Lust auf dieses Thema. Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!

von Mareike0 am 18.06.2021, 01:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot spielhalle

Hallo, Ihre Chefin hat leider keine Ahnung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsprüfung durchzuführen und gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn eine Umsetzung nicht möglich ist. Der Frauenarzt ist dazu nicht legitimiert, da wird es mglw. Ärger mit der Krankenkasse geben. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie, wenn Sie nicht auf der Arbeit erscheinen, auch kein Anspruch auf Lohn haben. Deshalb ist es dringend nötig, die Situation schnellstmöglich zu klären. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2021



Antwort auf: Beschäftigungsverbot spielhalle

Unentschuldigt fehlen bei der Arbeit geht gar nicht. Das ist ein Kündigungsgrund und zwar fristlos, egal ob schwanger oder nicht. Wende Dich umgehend an das Gewerbeaufsichtsamt. Möglicherweise kannst Du mit einer nachträglichen Krankmeldung noch etwas retten, aber nur, wenn Deine Chefin wirklich völlig ahnungslos ist und Dir nicht vor die Karre fahren will. Du scheinst leider auch völlig unbedarft zu sein in diesen Fragen. Da hilft nur noch reden und schnellstens handeln.

von Port am 18.06.2021, 01:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot spielhalle

Ein Hoch auf deine FA - endlich eine die die Regelung verstanden hat: Alleine dein AG ist für deinen Arbeitsplatz und ein evtl. BV zuständig. Wende dich an den Betriebsarzt und/oder Gewerbeaufsicht. Aber unentschuldigt der Arbeit fernbleiben kannst du natürlich nicht einfach. Und Krankschreibung ist auch eine schlechte Idee, für ein BV mußt du nämlich arbeitsfähig sein.

von KielSprotte am 18.06.2021, 06:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot spielhalle

Das du nicht zur Arbeit gehst, geht gar nicht. Kündigungsgrund deiner Chefin auf dem Silbertablett serviert. Wende dich schnell an das Gewerbeamt und an den Betriebsarzt.

von MamaausM am 18.06.2021, 06:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot spielhalle

Du gehst unentschuldigt nicht zur Arbeit? Dann könnte sich das BV sehr wahrscheinlich erledigt haben durch eine fristlose Kündigung.

von lilly1211 am 18.06.2021, 10:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot spielhalle

man kann doch nicht einfach wegbleiben, wie stellst du dir das vor?? echt arg, sorry. deine chefin MUSS eine GFBU machen und dann ein bv ausstellen, wenn sie keine ersatztätigkeiten hat! das muss sie aber prüfen. und wenn sie im büro arbeit hat, dann musst du diese annehmen. ein mitspracherecht hast du hier nicht. aber da du jetzt einfach nicht hingehst, hat sie das recht, dich fristlos zu entlassen und da hilft dir auch die schwangerschaft nicht. kündigungsschutz greift hier nicht

von mellomania am 18.06.2021, 15:13



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...


Bezahlung Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Nach google Recherche wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Bei Eintritt der Schwangerschaft war ich in Elternzeit. Davor habe ich Teilzeit gearbeitet. Jetzt arbeite ich aber Vollze...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...


Individuelles Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader.  Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem...


Beschäftigungsverbot durch Ag

Liebe Frau Bader,  mir wurde nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein BV durch den AG erteilt. Nun lese ich überall, dass sich der Mutterschutzlohn auf Basis der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft berechnet. Mir wurden auf Wunsch meines AG, da wir einen großen Personalmangel haben die Stunden mit meinem Einverständnis auf Vollzeit 37,5...