Frage:
Beschäftigungsverbot spielhalle
Guten Abend, ich bin im 4 Monat schwanger und arbeite in einer Spielhalle.
Ich habe mit meiner Frauenärztin über ein beschäftigungsverbot gesprochen wg dem Rauch, stehen usw... Sie sagte mir, das sie mir das nicht ausstellen könnte ,dafür wäre der Betriebsarzt zuständig,so wäre das nach neuem gesetz seit 2018.
Ich habe danach mit meiner Chefin darüber gesprochen erstens das ich schwanger bin und zweitens mit dem beschäftigungsverbot und dem betriebsarzt.
Sie sagte mir das wäre Schwachsinn .Alle ihre Mitarbeiterinnen die in der Vergangenheit schwanger waren haben ein beschäftigungsverbot sogar von ihrem Hausarzt bekommen.
Meine Chefin war und ist nun auch sehr angenervt von diesem Thema,großartige Unterstützung und Hilfe kann ich von dieser Seite leider nicht erwarten.
Nach heutigen Telefonat mit der Frauenärztin um sie über die Aussage meiner Chefin zu informieren, bleibt sie bei dem Stand das sie das beschäftigungsverbot nicht ausstellen darf.
Ich bin nun schon ein paar Tage (unentschuldigt) und habe Angst kein Geld zu bekommen.
Können Sie mir da weiterhelfen? Sollte ich einfach den Arzt wechseln ? Achja mein Hausarzt schiebt alles an die Frauenärztin ab und so wie es mir vorkommt hat er keine großartige Lust auf dieses Thema.
Liebe Grüße und vielen Dank im voraus!
von
Mareike0
am 18.06.2021, 01:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot spielhalle
Hallo,
Ihre Chefin hat leider keine Ahnung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsprüfung durchzuführen und gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn eine Umsetzung nicht möglich ist. Der Frauenarzt ist dazu nicht legitimiert, da wird es mglw. Ärger mit der Krankenkasse geben.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie, wenn Sie nicht auf der Arbeit erscheinen, auch kein Anspruch auf Lohn haben. Deshalb ist es dringend nötig, die Situation schnellstmöglich zu klären.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.06.2021
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot spielhalle
Unentschuldigt fehlen bei der Arbeit geht gar nicht. Das ist ein Kündigungsgrund und zwar fristlos, egal ob schwanger oder nicht.
Wende Dich umgehend an das Gewerbeaufsichtsamt.
Möglicherweise kannst Du mit einer nachträglichen Krankmeldung noch etwas retten, aber nur, wenn Deine Chefin wirklich völlig ahnungslos ist und Dir nicht vor die Karre fahren will.
Du scheinst leider auch völlig unbedarft zu sein in diesen Fragen.
Da hilft nur noch reden und schnellstens handeln.
von
Port
am 18.06.2021, 01:26
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot spielhalle
Ein Hoch auf deine FA - endlich eine die die Regelung verstanden hat: Alleine dein AG ist für deinen Arbeitsplatz und ein evtl. BV zuständig. Wende dich an den Betriebsarzt und/oder Gewerbeaufsicht. Aber unentschuldigt der Arbeit fernbleiben kannst du natürlich nicht einfach. Und Krankschreibung ist auch eine schlechte Idee, für ein BV mußt du nämlich arbeitsfähig sein.
von
KielSprotte
am 18.06.2021, 06:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot spielhalle
Das du nicht zur Arbeit gehst, geht gar nicht. Kündigungsgrund deiner Chefin auf dem Silbertablett serviert.
Wende dich schnell an das Gewerbeamt und an den Betriebsarzt.
von
MamaausM
am 18.06.2021, 06:52
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot spielhalle
Du gehst unentschuldigt nicht zur Arbeit? Dann könnte sich das BV sehr wahrscheinlich erledigt haben durch eine fristlose Kündigung.
von
lilly1211
am 18.06.2021, 10:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot spielhalle
man kann doch nicht einfach wegbleiben, wie stellst du dir das vor?? echt arg, sorry. deine chefin MUSS eine GFBU machen und dann ein bv ausstellen, wenn sie keine ersatztätigkeiten hat! das muss sie aber prüfen. und wenn sie im büro arbeit hat, dann musst du diese annehmen. ein mitspracherecht hast du hier nicht. aber da du jetzt einfach nicht hingehst, hat sie das recht, dich fristlos zu entlassen und da hilft dir auch die schwangerschaft nicht. kündigungsschutz greift hier nicht
von
mellomania
am 18.06.2021, 15:13