Frage:
Beschäftigungsverbot rechtens
Hallo Frau Bader,
Ist das Beschäftigungsverbot meiner schwangeren Kollegin rechtens?
Zur Situation:
Wie arbeiten als Ergotherapeutinnen in einer Praxis.
Unser Klientel besteht ca. aus 2/3 Kindern und 1/3 Erwachsenen.
Jetzt hat sie ein vollständiges Beschäftigungsverbot aufgrund fehlender Rötelnimmunität bekommen.
Aber wir könnten doch unsere Patienten so tauschen, dass sie unsere erwachsenen Patienten und wir ihre Kinder behandeln.
Außerdem könnte sie doch auch im Büro arbeiten (Arztberichte schreiben, telefonisch Termine vereinbaren, Rezeptänderungen faxen, Abrechnung machen etc.). Da hätte sie ja gar keinen Patientenkontakt und wäre ja nicht gefährdet.
War der Frauenarzt da nicht etwas vorschnell und hat die Arbeitssituation nicht richtig erfasst?
Was könnte mein Chef jetzt machen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Delfin
am 08.02.2018, 09:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Hallo,
darf der Arzt nicht - der AG kann das anzweifeln und die AG umsetzen.
Das Gesetz wurde geändert, weil zu viel BVs von Ärzten zT auch aus Gefälligkeit ausgesprochen wurden - auf Kosten der Gemeinschaft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Der FA hätte das gar nicht ausstellen dürfen.
Der AG kann das anfechten.
von
Sternenschnuppe
am 08.02.2018, 10:07
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Moment! Kein Kollege wird die Patientenakte der Schwangeren kennen oder auch mit dem Arzt über die Beweggründe gesprochen haben. Ein normaler Kollege sollte sich da etwas zurückhalten und weder "Tatsachen" verbreiten noch Forderungen formulieren. Könnte rechtlich dumm ausgehen.
Der AG wird schon handeln, wenn er Bedarf sieht.
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 10:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
@ Hubbeldubbel: Natürlich möchte ich keine Forderungen stellen. Es interessiert mich einfach, ob das mit einem Beschäftigungsverbot so einfach ist ohne dass genau geprüft wird, wie wir arbeiten.
Ich weiß sehr sicher, dass es nur um die fehlende Rötelnimmunität geht und keine andere Erkrankung vorliegt.
Es ist nur so, dass wir nur zu dritt sind und ich daher jetzt viele Überstunden machen muss, obwohl ich selbst auch 2 Kinder habe.
Ich kann schon nachvollziehen, was du meinst. Würde es mich nicht direkt betreffen, würde ich mich da auch zurückhalten.
Außerdem sind „Tatsachen“ ja wohl das Einzige was man verbreiten sollte oder soll ich mit Gerüchten und Lügen kommen?
Danke für eure Antworten.
von
Delfin
am 08.02.2018, 12:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
das bv kann der AG anfechten, würde ich auch machen denn der arzt darf das gar nicht ausstellen. er darf nur bescheinigen, dass eine immu gegen röteln nicht vorliegt. mehr nicht. den rest macht der arbeitgeber, in dem er, wie du richtig schreibst, dafür sorgt, dass keine gefahr besteht. z.b. anderer arbeitsplatz oder andre patineten. das ist allein seine sache, definitiv nicht die des arztes. was sagt denn die kollegin selber dazu? ich würde mich auch aufregen wenn ich dann die stunden auffangen müsste, kann dich da voll verstehen
von
mellomania
am 08.02.2018, 12:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Auf der Bescheinigung der Frau für den Arbeitgeber stehen keinerlei Begründungen und sie darf durchaus die Unwahrheit bzgl. der Gründe sagen.
Die rechtliche Frage muss lauten:
Sind die geforderten Überstunden des AG rechtmäßig und wenn ja bis zu welcher Höhe. Die Frage beantwortet ein Blick ins Arbeitszeitgesetz oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bzgl. der Eingangsfrage kannst Du dich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden, hast dann vielleicht Recht gehabt und vorübergehend bis zum regulären Mutterschutz der Frau keine Überstunden oder Du hast Unrecht, die wahren Gründe fürs BV werden aufgedeckt und das kollegiale Verhältnis ist hin.
Bg
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 12:57
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Also ich bin selbst im BV wegen dieser, wie du es hier beschreibst, Bagatelle. Anderer immunschutz fehlt aber selbes Ergebnis.
Mit diesem Befund wurde ich vom betriebsarzt ebenfalls als nicht fähig weitet meinem Beruf nach zu gehen an den AG verwiesen. Der es sich seit 2018 aussuchen darf ob er eine Alternative Beschäftigung findet oder lieber ins BV schickt und die Stelle ersatzweise besetzt.
Ich würde mich an deiner Stelle mal etwas zurück halten. Es ist nicht deine Entscheidung und von deiner Kollegin mehr als verständlich das sie ihr Baby schützen will....
Sowas braucht man nicht unter mangelnder Motivation oder Faulheit abstempeln. Euer Chef bezahlt diese Kollegin nicht mal mehr, das übernimmt eine andere Stelle. Er könnte euch also Ersatz bezahlen.... da würde ich mich eher fragen wieso er euch mehr Stunden rein drückt statt ne neue Kollegin oder einen neuen Kollegen zu beschaffen.
von
Meyla
am 08.02.2018, 13:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Wieso musst du "Überstunden" machen oder "Mehrarbeit" - hat das der Chef angeordnet?
von
Tini_79
am 08.02.2018, 14:13
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Hallo Tini_79,
Ja, in der Branche ist das aber auch ganz normal. Es sind ja Patienten da, die versorgt werden müssen. Die Behandlung kann ja nicht monatelang pausieren bis mein Chef eine neue Kollegin findet (was leider momentan aufgrund des Therapeutenmangels und längerer Kündigungsfristen von 3-6 Monaten eine ganze Weile dauern kann).
von
Delfin
am 08.02.2018, 14:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Bei uns hätte sie gar kein BV bekommen, sondern nur Kinder und Jugendliche nicht weiter behandelt, und zwar bis zur 20. SWW. Außerdem kann man Röteln geimpfte Kinder und Jugendliche ohne Gefährdung weiterbehandeln.
Ich finde das Vorgehen nicht dem neuen MuSchG entsprechend, das die Rangfolge der Maßnahmen (Umsetzung, wenn möglich) explizit vorgibt.
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 14:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Das stimmt sooo nur teils.
Hier hat scheinbar nicht der Betriebsarzt gesagt, der Ag muss schauen, sondern der FA - den den Arbeitsplatz gar nicht kennt, ihn also auch nicht (be-)werten kann, hat die Frau ins BV geschickt. Und das darf der Arzt eben nicht. das ist auch kein neues Gesetz, sondern das gilt schon seit Jahren. Nur ist es so das viele Frauenärzte da ihre Kompetenzen bei weitem überschreiten.
Und ja, der AG kann dieses BV anzweifeln, und dafür sorgen das es überprüft wird. Und, das sollten auch mehr AG mal machen - einfach zum Schutze aller Frauen denen ein BV wirklich zusteht. ist es rechtens, hat sie ja nichts zu befürchten, ist es das nicht, kann der Arzt und evtl auch AN in Haftung genommen werden wenn sich herausstellt das sie falsche Angaben gemacht hat.
Und nein, es stimmt nicht das der AG das Geld sofort zur Verfügung hat. Er zahlt erst einmal weiter - und bekommt später das Geld von der KK wieder. je nach Betriebsgröße kann das gravierende Auswirkungen haben - fast immer erst einmal auf Kosten der Kollegen. Und gerad im Bereich Physio kann es je nach Region sehr lange dauern bis man geeigneten Ersatzpersonal hat....
Hier in der Praxis wo ich regelmäßig bin und auch in einer anderen haben alle Therapeuten bis kurz vor den Mutterschutz gearbeitet, nicht immer voll und nicht für alle Behandlungen, aber das was eben ging, mussten die machen. Und Arbeit gibt es irgendwo immer.
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 15:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Ich arbeite selber in einer großen Klinik und kenne die ungünstigen Situationen die der Fachkräftemangel geschaffen hat nur all zu gut.
Auch das ein AG das Verbot anzweifeln kann ist mir bewusst. Aber ich sehe es nun mal so, das man es hier der Mutter überlassen sollte ob sie, wenn eine gesundheitliche Einschränkung vorliegt, dort weiter arbeiten möchte. Mein Betrieb handhabt dies glücklicherweise auch so.
Ein individuelles BV kann auch ein niedergelassener Arzt veranlassen. Nicht jeder kleine Betrieb verfügt über eigene Ärzte. Was natürlich nicht heißt das es nicht überprüft werden darf. Und dank dieser mütterfeindlichen aber wirtschaftsfreundlichen Neuerung 2018 werden jetzt so einige Frauen in irgendwelche niederen Tätigkeiten geparkt, nur um anwesend zu sein. Ich finde das ganz furchtbar.
Mit würde auch gesagt ich könnte arbeiten... darf aber nicht mit Menschen in Kontakt kommen, Reinigungsmittel, desinfektionsmittel, Medikamente, nicht heben, bücken, nur laufen, nur sitzen.
Für jemanden der in der Pflege ausgebildet ist wird das ziemlich schwer dann noch irgendwas zu machen... und ganz im Ernst, ich mache kein Staatsexamen um dann Papier zu sortieren....
von
Meyla
am 08.02.2018, 15:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
darf aber nicht mit Menschen in Kontakt kommen,
Wer sagt denn das? Sind Menschen eine Gefahr für dich? warum?
Reinigungsmittel
Spüli ist gefährlich?
desinfektionsmittel
Sterilium?
Medikamente
Du sollst sie nicht schlucken, sondern nur mit Handschuhen vorbereiten.
nicht heben, bücken,
Das steht so auch nicht im Gesetz, sondern es werden Gewichtsgrenzen angegeben, und "häufiges erhebliches Bücken" kann gefährdend sein.
nur laufen, nur sitzen.
Mit der Einstellung kann man dich eigentlich nur noch zu Hause im Bett lagern - oder?
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 16:03
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Erst einmal ist Pflege was anderes wie Physio. zweitens, warum darfst du mit menschen nicht in Kontakt kommen, kein Reinigungsmittel benutzen usw. Schließt du dich nun in der Schwangerschaft daheim ein und spielst messie?
Als Schwangere darf man verdammt viel, man ist eben nicht zum sterben verurteilt - auch wenn manche Frau sich so benimmt. nach meinen Erfahrungen sind das die welche die kompliziertesten Schwangerschaften haben und wo fast immer psychische Probleme vor und nach Geburt noch dazu kommt und in der regel ist es das erste Kind und oft - wenn auch nicht immer, sind diese Frauen extrem jung. Die wenigsten Frauen die fest im Leben stehen lassen sich von so etwas wie Schwangerschaft wirklich ins Bockshorn jagen, geht auch in vielen Fällen gar nicht weil zB schon 1 oder mehrere Kinder daheim. da muss das leben auch weitergehen, die Kinder getragen werden, essen gekocht werden, die Kinder in Schule, KiGa gebracht werden oder zum Arzt. Man muss einkaufen, Haushalt machen, evtl sogar arbeiten - und die meisten Frauen schaffen das eben mit Auszeichnung.
Davon ab, du solltest noch einmal dringen einen Blick ins Mutterschaftsgesetz werfen was erlaub ist und was nicht. Du wirst überrascht sein was alles geht. Vor allen wenn man es wirklich mal list und sich bewusst macht was Äußerungen wie gelegentliches, nicht ständiges usw bedeutet.
Und ja, es gibt Jobs da sollten Frauen sofort ein BV bekommen, und ja, wenn ein Arzt ein individuellen BV ausspricht aufgrund GESUNDHEITLICHER Probleme dann sollte das auch alleine gelten. Hier aber mischt sich der Arzt in belange des Arbeitsumfeldes ein - und das steht ihm nicht zu. Die meisten Ärzte wissen das und handeln entsprechend. Den schwarzen Schafen in dem bereich sollte man aber mal einen Riegel vorschieben, zumal nicht wenige Frauen "Ärztehoppeln" machen um doch an das erwünschte BV zu kommen. Nicht zum Schutze des Kindes, sondern aus rein finanziellen Aspekt. Sonst würde man sich im Zweifel auch schwangerschaftsbedingt krankschreiben lassen. Aber sooo groß ist dann bei vielen Frauen die Angst um das Kind nicht.
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 17:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
wurde das gesetz überarbeitet. bist du was besseres nur weil du studiert hast? ich denke nicht. deine einstellung ist echt krass. man ist schwanger verdammt und nicht krank. und wenn man arbeiten will und nicht daheim hocken fürs geld dann ist man auch bereit das zu tun.
von
mellomania
am 08.02.2018, 17:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Wofür hast du denn das Staatsexamen gemacht? Das ist doch letztendlich nur die Abschlussprüfung, ich arbeite selbst im Kh, in der ersten Schwangerschaft bis zum Mutterschutz. In der 2. gab es dann ab der 16. Woche ein BV, aber aus Vers, Gründen.
Und ja, manche machen bei uns nichts anderes als Büroarbeit, die gehört auch im KH zum Alltag. Und es ist nicht der Mutter überlassen zu entscheiden, ob sie arbeitet oder nicht. Zumindest wenn sie im Gegenzug Geld bekommen möchte.
Und leider bekommt man heutzutage nicht sofort Ersatz und es ist für Pat. Sehr nervig, wenn Termine ausfallen müssen. Dann müssen leider auch die anderen Kollegen mit ran.
von
sternenfee75
am 08.02.2018, 17:38
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Wenn man Geld vom Arbeitgeber haben möchte dann sollte man trotz Staatsexamen (darauf kann man sich auch was einbilden) das machen was der Arbeitgeber einem gibt und das Kind nicht gefährdet.
Ganz ehrlich, ich bin eine Frau dennoch bin ich der Meinung das Beschäftigungsverbot sollte abgeschafft werden, zumindest in der Form. Wer nicht Arbeiten kann oder "will" sollte wie bei einer Krankschreibung nach 6 Wochen nur noch Geld in Höhe des Krankengeldes bekommen.
Man würde sich wundern wieviele dann auch Papiere sortieren würden.
von
Dream2014
am 08.02.2018, 17:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
@Meyla: "... und ganz im Ernst, ich mache kein Staatsexamen um dann Papier zu sortieren...."
Ganz im Ernst, überheblicher gehts wohl nicht mehr.... Ein Staatsexamen berechtigt einen deiner Meinung nach, fürs nichtstun unter vollem Gehalt zuhause zu bleiben?
Nach deiner Logik müsste jede Schwangere, die Kontakt mit Menschen hat (also 99,9% aller Schwangeren) ein BV bekommen. Aber dann bitte auch nicht privat vor die Haustür gehen, könnte gefährlich werden!!! Die Kollegin im AP ist doch in keinerlei Gefahr ausgesetzt, wenn sie die erwachsenen Patienten und Bürokram übernimmt! Der Bedarf scheint ja da zu sein. Da kann jeder normaler Mensch nur mit dem Kopf schütteln über solche Vorgehensweisen.
von
bellis123
am 08.02.2018, 18:04
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Bei uns am Laden kann man auch Kaffee trinken, Kuchen essen, den Kindern beim spielen zuschauen. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie Schwangere ein BV bekommen und dann aber stundenlang dort sitzen, mit Kolleginnen/Freundinnen/Schwestern und eben deren Kindern - teils sind es die gleichen Kinder die man tagsüber auch betreuen würde wenn man arbeiten würde. Oder wenn die gleichen Frauen nach der Geburt absolut kein Problem damit haben die kranken Kinder zum einkaufen mitzuschleppen, wohl wissen das es dort auch viele Schwangere geben könnte...
Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 18:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Also ich hab auch das Staatsexamen (was jetzt lediglich die Abschlussprüfung der Ausbildung ist) und wäre froh gewesen, wenn mir meine Klinik eine Ersatztätigkeit organisiert hätte. Ich wurde immer recht schnell ins BV geschickt (da war glaub ich eher die Absicht des AG, für Hilfsarbeiten kein Gehalt zahlen zu wollen - deshalb bin ich auch froh, dass das Gesetz geändert wurde) und hätte immer gerne noch länger gearbeitet.
von
malini
am 08.02.2018, 18:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Ich habe keine Ahnung von BV's ich habe nie eins gehabt, habe aber eben auch keinen der Jobs wo sowas nötig ist.
Schaut man sich allerdings die Übertragungswege von Röteln an, kann ich den Arzt verstehen dass er ein BV ausgestellt hat. Denn letztlich muss die schwangere Kollegin nicht unmittelbar mit den Kindern arbeiten um sich im dümmsten Fall anzustecken. Es reicht ein niesen im Warteraum, beim durchlaufen der Räumlichkeiten, oder in die Hand mit anschließendem Griff an Türklinken und co um sich anzustecken. Ansteckend sind erkrankte schon 1 Woche vor dem Ausschlag uuund viele haben kaum bis gar keine Symptome sind aber trotzdem Überträger. Zudem erkranken ja nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene. Die Patienten werden ja in der Praxis kaum Ihren Rötelnstatus mitteilen. Somit wäre es unmöglich der Kollegin "ungefährliche" Patienten zu zuweisen. Ganze ehrlich und Hand aufs Herz welche werdende Mutter würde sich dieser Gefahr aussetzen? Ich glaube Keine von all Denjenigen und auch die Anfangsposterin nicht. Klar ist sie bedient weil sie nun Überstunden schieben muss, aber dafür kann die Schwangere Nichts, das ist Organisationssache des Chefs. Wenn die AP in der Situation Ihrer Kollegin währe würde sie sicher auch dankbar für das BV sein. Statt die Kollegin jetzt zum Sündenbock zu machen, sollte die gesamte Praxis die Situation zum Anlass nehmen und Vorsorge treffen, damit solch eine Situation eben nicht noch einmal zu Lasten der restlichen Angestellten geht.
von
Julisa
am 09.02.2018, 10:30
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
lies dir alles bitte durch und denke nochmal nach
der arzt DARF KEIN BV ausstellen wenn es um fehlende immunitäten geht!! das ist GESETZLICH SO! das muss dann der AG machen und wird es auch richtig tun. seit froh dass du nie ein bv hattest, daher merkt man, dass du dich null auskennst. es geht nicht um die wünsche und belange der arbeitnehmerin sondern um ihren schutz. und wenn der AG einen platz für sie hat, wo keine gefahr ist, dann MUSS sie diesen auch annehmen. BV ist kein wunschkonzert wo man daheim bei vollen bezügen die füße hochlegt. daher lies die antworten durch, scroll durchs forum etcpp, informiere dich und dann poste eventuell nochmal. gesetze sind dazu da, sich dran zu halten. und der arzt hat in diesem fall gar nix zu melden.
von
mellomania
am 09.02.2018, 10:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Dann müsste aber JEDE Schwangere ein BV bekommen wenn keine 100% Immunität gegen jegliche dieser "gefährlichen" Krankheiten. Heißt, jede die nicht gegen Hep Antikörper hat, gegen Cytomegalie, gegen Röteln, gegen Ringelröteln, gegen masern, gegen Windpocken usw. Weil, man kann sich ÜBERALL anstecken.
Ich schrieb oben schon, zig Mütter haben kein Problem damit mit ihren kranken Kindern noch mal eben auf den Sprung einkaufen zu gehen. Oft wissen die sogar schon das das Kind was ansteckendes hat - interssiert aber kaum wen. Man ist halt gerade eh unterwegs, das Kidn braucht noch was, also wird mal eben am ladcen angehalten. Selbst dann wenn man sicher weiß, da wird mit Sicherheit auch die ein oder andere schwangere Kundin sein oder auch Verkäuferin.
Und davon ab, selbst Arzthelferinnen und Erzieher oder gar Lehrer bekommen heutzutage nicht mehr sicher ein BV. Die im U3-Bereich haben noch die besten Chancen eines zu bekommen, der Rest geht in den meisten Fällen leer aus. Aus zwei Gründen, man geht davon aus das die meisten Kinder über 3 Jahren und Erwachsene eh das schon hatten, oder das sie eben geimpft sind oder was weit wichtiger ist, das die werdende Mutter soviel Eigenverantwortung hat das sie SELBST für einen sicheren Impfstatus gesorgt hat - wenigstens bei den Dingen wo impfen möglich ist. Und Röteln fällt darunter. Jeder verantwortungsbewusster Arzt wird bei Kinderwunsch den Impfstatus kontrollieren und die Frau darauf hinweisen da erst zu schauen.
Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 17:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Die kleine Liste die ich aufgestellt habe resultiert aus der Auflistung meiner von der Betriebsärztin aufgestellten Verbote. Die noch weit länger ist, das ist nur ein Auszug. Ich kann die aus Gründen des Datenschutzes natürlich nicht hochladen, sonst hätte ich das sehr gerne getan.
Ich wollte weiter arbeiten. Aber auch wenn das als eingebildet gilt mache ich nicht die Sekretärin. Papierkrieg liegt mir nicht, egal wie mancher das bewerten möchte.
Neben der tollen Liste was ich nicht darf gab es gleich noch eine Liste wie lange ich der Station im Falle von Hepatitis, Influenza, Clostridien etc fern zu bleiben habe. Rechne ich das durch dürfte ich in den 7,5 Monaten vermutlich ganze 3 Tage arbeiten. Der Aufwand ist meinem AG zu hoch, er Hat Keine Lust mir einen Platz zur Verfügung zu stellen. Egal was ich möchte. Und wenn man mir so bereitwillig die Möglichkeit meine SS zu Hause zu genießen frei stellt... warum sollte ich mich da streiten? Da schieße ich mir ja ins eigene Knie.
Ich bin kein Freund des neuen Gesetzes. Familien und Schwangere sollten gestärkt werden, habe früher gerne für meine Kolleginnen die Dienste genommen wenn sie schwanger oder die Kinder krank waren. Werde das auch nach der SS wieder gerne tun. Für mich gehört eine schwangere nicht an kranke Menschen wenn sie das nicht möchte. Gott sei dank unterstützt mein Chef dies auch!
von
Meyla
am 10.02.2018, 13:48
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot rechtens
Die Liste, die du aufgestellt hast, ist absolut laienhaft und entspricht in keinster Weise den tatsächlichen Vorgaben die das MuSchG macht. Da hast du was völlig falsch verstanden. Und keine Betriebsärztin macht solche Listen wie du sie da schreibst, das ist lächerlich.
"Nicht mit Menschen in Kontakt kommen" - dann wären ALLE Schwangeren im BV, denn jeder von uns kommt irgendwann mal mit Menschen in Kontakt.
Mitglied inaktiv - 10.02.2018, 20:27