Ich arbeite als Ergotherapeutin und gehe ab Montag ins BV der Betriebsarzt hat es verordnet- gilt dieses jetzt auch für meinen Praxis nebenjob( gleiches Betätigungsfeld ) oder muss das ein anderer Arzt aufstellen?
von
Bellamia123
am 29.06.2017, 20:12
Antwort auf:
Berufsverbot im Hauptjob und 450€
Hallo,
das muss dann der Betriebsarzt von der Nebenjobpraxis ausstellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2017
Antwort auf:
Berufsverbot im Hauptjob und 450€
Wenn der Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber ist, dann gilt das BV nicht für den Nebenjob.
Ich wundere mich aber, dass du ein vollständiges BV erhalten hast - man kann teilweise als Ergotherapeutin auch schwanger arbeiten, es kommt auf die Patienten an und auf deine Immunitäten.
Der andere Arbeitgeber (Nebenjob) muss nun seinerseits auch die Gefährdungsbeurteilung duchführen und seine Maßnahmen treffen.
Mitglied inaktiv - 29.06.2017, 20:21