Frage:
Berechnung Unterhalt
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mich vor vielen Jahren von meiner damaligen Freundin getrennt. Aus dieser Beziehung ist mein Sohn entstanden. Ich lebe
jetzt seit knapp 4 Jahren mit meiner jetzigen Freundin zusammen (nicht verheiratet aber zusammenlebend) und haben einen 3 jährigen Sohn und eine 8 Tage junge Tochter zusammen. Mein Nettoeinkommen beträgt ca. 1350€. Nun zu meiner Frage:
Wieviel Unterhalt steht meinen großen Sohn noch zu, wenn ich die beiden anderen Kinder auch unterhalten muss?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel W.
von
Raptor86m
am 25.11.2019, 19:08
Antwort auf:
Berechnung Unterhalt
Hallo,
das kann ich Ihnen hier nicht ausrechnen.
Ihr Selbstbehalt ist auf jeden Fall 1080 €
Lieeb Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2019
Antwort auf:
Berechnung Unterhalt
Das wirst du berechnen lassen müssen zB vom Jugendamt.
Keiner hier weiß, was bei deinem Gehalt noch evt. abgezogen wird und wieviel zB deine Freundin verdient.
Verdient sie zB sehr gut, kann sie dir zu Unterhalt verpflichtet sein - so dass indirekt ihr Gehalt mit in die Berechnungen deiner Unterhaltsverpflichtungen mit einfließt.
Ganz grundsätzlich liegt der Selbstbehalt bei einem Erwerbstätigen nach Düsseldorfer Tabelle bei 1.080,- . Der Betrag darüber wird für die Unterhaltszahlungen herangezogen.
von
cube
am 26.11.2019, 10:22
Antwort auf:
Berechnung Unterhalt
Wir sind doch aber nicht verheiratet. Warum sollte sie dann mit einbezogen werden? Hat doch eigentlich damit nix zu tun oder?
von
Raptor86m
am 26.11.2019, 12:34
Antwort auf:
Berechnung Unterhalt
Unterhalt an deine Kinder zahlst nur du - nur du bist ihnen gegenüber verpflichtet. Deine Lebensgefährtin oder auch eine neue Ehefrau wird niemals zu Unterhaltszahlungen an deine Kinder verpflichtet.
Ihr Gehalt zählt aber mit rein, wenn du zB irgendwelche unterstützenden Gelder vom Staat beantragst, weil du zB nach Abzug der Unterhaltszahlungen das Geld nicht mehr reicht für Miete oder was auch immer. Dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft bei der ihr Einkommen mitzählt.
Aber wie gesagt: sie muss natürlich keinen Unterhalt für deine Kinder zahlen.
Lass das aber alles offiziell berechnen.
von
cube
am 26.11.2019, 14:52
Antwort auf:
Berechnung Unterhalt
dadurch dass ihr zusammenlebt und dadurch Lebenshaltungskosten und miete teilt, könnte dein Selbstbehalt sinken und die gleich zu verteilende verbleibende summe etwas steigen.
so ist nicht der Trauschein entscheidend, sondern die "bedarfsgemeinschaft".
Mitglied inaktiv - 26.11.2019, 15:46
Antwort auf:
Berechnung Unterhalt
Da bekomm ich hoffentlich was zum ausfüllen und einreichen oder?
von
Raptor86m
am 26.11.2019, 21:53
Antwort auf:
Berechnung Unterhalt
Du bekommst nicht automatisch etwas zum Ausfüllen. Du musst dich selber aktiv darum kümmern, das Unterhalt berechnet oder neu berechnet wird, wenn sich deine Lebensumstände ändern.
Also Termin beim JA und das dort mit dem zuständigen SB besprechen. Da bekommst du dann auch die Formulare.
von
cube
am 27.11.2019, 08:45