Berechnung Unterhalt und Beartbeitungszeiten JA

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Unterhalt und Beartbeitungszeiten JA

Guten Tag Frau Bader! Habe einige Fragen und hoffe, Sie können mir helfen. Der Patenonkel meiner Tochter ist vor 10 Monaten Vater geworden. Die Kindsmutter und er haben sich aber schon vorher getrennt, waren auch nicht verheiratet. Das Jungendamt hat anhand der letzten 3 Jahre seiner Einkünfte (er ist selbständiger Winzer) den Unterhalt ausgerechnet. Demnach erhält die Mutter mit dem Kind 1000,- Euro, er hat die selbe Summe als Eigenbehalt. Aber er muß von diesem Betrag seine Rente und Krankenversicherung sowie Neuanschaffungen für den Betrieb bestreiten - ein Ding der Unmöglichkeit! Er legte Einspruch ein, das JA wollte es prüfen. Nun sind schon 4 Monate vergangen und die Sachbearbeiter rühren sich nicht! Er muß sich immer an alle Fristen halten, gibt es nicht auch solche Fristen für das JA? Wonach wird der Unterhalt bei Selbständigen berechnet? Bei Arbeitnehmern ist es doch die Düsseldorfer Tabelle, oder? Wie lange muß er für die Kindsmutter Unterhalt bezahlen. Ab wann "muß" sie wieder arbeiten gehen? Man sagte ihm, daß er mindestens 3 Jahre zahlen müsse, solange die KM in Erziehungszeit wäre. Und was ist, wenn sie danach "keine Lust" hat? Vielen Dank für´s Lesen und mfg. Carola Winter

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 14:38



Antwort auf: Berechnung Unterhalt und Beartbeitungszeiten JA

Hallo, 1. Er soll sich schriftlich an den Vorgesetzen wenden und eine Frist setzen 2. Die Düss. Tabelle gilt hier auch 3. Sie muss nach den 3 J. nachweisen, warum sie nichtarbeiten gehen kann Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2008



Antwort auf: Berechnung Unterhalt und Beartbeitungszeiten JA

Das JA hat von den letzten 3 Jahren das beste Jahr genommen und nicht einen Durchschnitt. Ist das so richtig?

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 14:39



Antwort auf: Berechnung Unterhalt und Beartbeitungszeiten JA

Vielen Dank für die schnellen Antworten! Wie muß sie nachweisen, daß sie nicht arbeiten kann. Wenn ein Kigaplatz für die Kleine da wäre und sie eine Stelle hätte, könnte sie doch eigentlich arbeiten gehen. Was ist aber, wenn sie sagt, sie möchte das Kind weiterhin betreuen und nicht in die KiTa geben...... Man kann sie dann doch nicht zwingen, oder? Sie könnte es dann ja munter so weiter treiben, bis das Kind 18 ist?!?! Mit freundlichen Grüßen, Carola Winter

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 15:35



Antwort auf: Berechnung Unterhalt und Beartbeitungszeiten JA

Hallo da Selbständige öfter mal größere Einkommensschwankungen haben, wird hier i. d. R. ein Zeitraum von 3 Jahren betrachtet. Nicht das beste jahr sondern 3 Jahre im Durchschnitt. Und: Ausgaben für den Betrirn sind abzuziehen. Er solll darlegen, welche unumgängliche Investitionen die kommenden jahre anstehen, was dafür schon vorhanden ist, etc. Auch seine Kv müsste er vorher abziehen dürfen. Zum Unterhalt für die Mutter: Nach 3 jahren soll sie wieder arbeiten gehen. Nur wenn das Kind erhöhten Betreuungbedarf hat (krank behindert) oder die Kinderbetreuung nicht mit den Arbeitszeuten kompatibel ist, wird man da nochmal neu diskutieren müssen.... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 18.11.2008, 19:40



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