Guten Tag Frau Bader.
Ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindes-Unterhaltes, bzw der Anrechnung von Kindergeld.
Mein Exmann hat vor einigen Wochen sein 3. Kind bekommen (das 1. ist unser gemeinsames, die beiden kleinen die Kinder von ihm und seiner neuen Frau). Nun braucht er von unserer Tochter die Geburtsurkunde um für sie als sogenanntes Zählkind Kindergeld zu beantragen. Wird das jetzt in die Berechnung des Unterhaltes mit einfließen, da er ja die Hälfte vom Kindergeld, dass ich für unsere Tochter bekomme abziehen kann??
Ich werde den Unterhalt ohnehin neu berechnen lassen müssen, da unsere Tochter in einigen Monaten 12 Jahre alt wird. Bin ich dann in der Mitteilungspflicht oder ist mein Exmann verpflichtet das zu melden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Liebe Grüße,
Jessy
Mitglied inaktiv - 10.06.2012, 16:18
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Berechnung Kindes-Unterhalt
Hallo,
am KG für das erste Kind ändert sich doch nichts, nur bei den weiteren ab dem dritten Kind.
Wieso Mitteilungspflicht? Wenn es ein Urteil/ Titel gibt, ist da uU drin geregelt, was ab der neuen Altersstufe gilt. Ansonsten kann man den Titel evtl. abändern lassen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2012
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Berechnung Kindes-Unterhalt
Wieso braucht er die geburtsurkunde? Das ging hier ohne,das Kind wird einfach eingetragen und die kindergekdkasse kontrolliert es.
von
CKEL0410
am 10.06.2012, 18:49
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Berechnung Kindes-Unterhalt
Wieso er die braucht weiß ich auch nicht. Er rief an und bat um eine Kopie für eben diesen Zweck...
Mitglied inaktiv - 10.06.2012, 21:03
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Berechnung Kindes-Unterhalt
Gut vielleicht ist das von Stadt zu Stadt verschieden.
von
CKEL0410
am 10.06.2012, 21:12