Hallo, ich bin schwangerschaftsbedingt krank geschrieben und bekomme seit Mitte Oktober 2017 nur Krankengeld. Wie verhält sich jetzt die Berechnung des Mutterschaftsgeldzuschuss seitens des Arbeitgebers. Wird der Anhand des Krankengeldes errechnet oder aus dem Nettolohn, den ich vor Krankschreibung bekommen habe.
von Lilly75 am 02.03.2018, 17:29