Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben beschlossen, uns zu trennen. Wir haben zwei gemeinsame Kinder (1 Jahr alt und 6 Jahre alt). Da mein Mann über drei unterschiedliche Einkommensarten verfügt (Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit, Gewerbeeinnahmen und Mieteinkünfte), fällt uns die Einschätzung des Unterhaltes schwer. Welche Kosten darf mein Mann alles ansetzen, um auf ein Nettoeinkommen zu kommen? Ich selber bin auch berufstätig, es geht nur um den Unterhalt für unsere Kinder. Mein Termin beim Anwalt ist erst ind zwei Wochen und ich hätte gerne schon mal eine grobe Richtung gewusst. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen katrinjasmin
Mitglied inaktiv - 09.02.2012, 14:36