Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigkeit und 2.Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigkeit und 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mit folgende Frage beantworten: Im November 2020 habe ich mein erstes Kind bekommen. Da ich im Jahr 2020 über geringe Mischeinkünfte verfügt habe, ist Bemessungszeitraum zur Berechnung des Elterngeldes das Jahr 2019. Falls ich nun ein zweites Kind im Jahr 2023 bekomme und in den 12 Monaten vorher weiterhin selbstständige Einkünfte habe, ist Bemessungsgrundlage für das zweite Kind dann das Wirtschaftsjahr 2020 oder wie beim ersten Kind 2019 ? Ich beziehe Elterngeld-plus bis zum Februar 2022, daher wird ja das Jahr 2022 komplett ausgeklammert. Gleiches gilt für das Jahr 2021, da in diesem ebenfalls Elterngeld bezogen wird. Im Jahr 2020 (Oktober/November/Dezember) habe ich de Fakto kein Elterngeld bezogen, sondern nur das Mutterschaftsgeld plus den Arbeitgeberzuschuss, weil mein Nettoentgelt über dem Höchstsatz des Elterngeldes gelegen hat. Trotzdem werden mir ja aber für diese Monate Basis-Elterngeld-Monate abgezogen. Daher müsste nach meinem Verständnis auch das Jahr 2020 vollständig ausgeklammert werden und die Berechnung nach 2019 erfolgen. Ist dies korrekt ? Ich frage deswegen, weil mir vom Kalenderjahr 2020 zwei Lohnabrechnungen fehlen und ich diese dann jetzt noch einmal vorsorglich anfordern würde bei meinem Arbeitgeber, da mein Arbeitsverhältnis eventuell ausläuft. Falls die Berechnung aber nach 2019 erfolgt, kann ich mir die Nachfrage sparen. Für eine kurze Antwort, bedanke ich mich bereits jetzt.

von annna_200 am 04.03.2021, 00:01



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigkeit und 2.Kind

Hallo, grds zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt. Sie können dann aber jedes Jahr ausklammern, in welchem Sie EG (bis zum 14 LM des Kindes) oder MG bezogen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2021



Antwort auf: Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigkeit und 2.Kind

Ja, das ist so korrekt. 2020 darfst du ausklammern wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld. 2021 und 2022 darfst du ausklammern wegen Elterngeldbezug in den ersten 14 Lebensmonaten (der 14. Lebensmonat endet im Januar 2022, das war also sehr knapp, passt aber). Du hast also die Wahl zwischen 2019, 2020 oder eben 2022 und kannst dich für das Jahr entscheiden, das dir das meiste Elterngeld einbringt. ;)

von Dojii am 04.03.2021, 08:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...


Insolvenzgeld Elterngeld

Guten Abend, Mein Arbeitgeber war im Schutzschirmverfahren und somit haben wir 3 Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten (laut Abrechnung wurden regulär Steuern abgezogen). Werden diese nun bei der Berechnung des Elterngeld tatsächlich als Nullmonate berechnet, obwohl ich voll gearbeitet und Steuern gezahlt habe? Vielen Dank und fr...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader,    ich habe einen befristen Arbeitsvertrag dieser geht bis zum 20.08.24 und mein Kind ist ausgerechnet für den 22.06.24. Danach bin ich arbeitslos. Nun meine Frage : wieviel Elterngeld steht mir dann zu ? Sind das 67% von meinem jetzigen Gehalt ? ( Habe 1 1/2 Jahre dort gearbeitet)    liebe Grüße !


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...