Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 39 Jahre alt und versuche seit längerer Zeit schwanger zu werden. Ich bin verbeamtete Lehrerin und gesetzlich versichert. Nun bin ich seit Mitte Dezember arbeitsunfähig und erhalte bereits seit 8 Wochen Krankengeld. Es steht eine Wiedereingliederung an. In dieser Zeit habe ich kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit sondern erhalte das Geld von der Krankenkasse. Inwiefern wirkt sich diese Situation nun finanziell aus, sollte ich während der Wiedereingliederung doch endlich schwanger werden? Insbesondere die Auswirkung auf die Lohnfortzahlung während eines individuellen Beschäftigungsverbots und dann während der Elternzeit machen mir im Moment Sorgen. Jetzt zu verhüten scheint mir aufgrund meines Alters nicht ratsam, ich habe aber Angst letztlich in finanzielle Nöte zu geraten. Ich danke Ihnen für Ihre Zeit

von Aurora Borealis am 18.03.2021, 21:45



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Hallo, Sie sind Beamte und gesetzl. versichert? Ungewöhnlich. Sie bekommen doch als Beamte auch kein Krankengeld sondern Lohnfortzahlung. Ansonsten geht die Krankschreibung dem BV vor. Wenn die Krankschreibung während der Schwangerschaft endet und ein BV ausgesprochen wird, erhalten Sie den Lohn weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2021



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Solange du krank geschrieben bist, kannst du kein BV beanspruchen.... Auch während der Wiedereingliederung ist das so. Also erstmal gesund werden und dann schwanger werden. Monate mit Krankengeld schmälern das Elterngeld erheblich, weil es als Lohnersatz mit 0€ zählt

Mitglied inaktiv - 18.03.2021, 21:59



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Danke für die zügige Antwort. Ein BV würde ich ja nicht beanspruchen, das käme ja zwangsläufig, wenn es der Gyn für notwendig erachtet. Meine Frage bezieht sich eher darauf, ob die Zeit der Wiedereingliederung auch mit 0€ eingerechnet wird und ob beim BV die eigentlichen Bezüge gerechnet werden oder eben auch die 0€. Erst gesund werden und dann schwanger werden ist natürlich sehr vernünftig, wenn man aber schon Jahre lang Pech hat und die Zeit abläuft, scheint ein Monat, den man verstreichen lässt unverzeihlich - aber das ist ja keine rechtliche Frage ;) Vielen Dank, dass du dir die Zeit für eine Antwort genommen hast.

von Aurora Borealis am 18.03.2021, 22:20



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

das wird dann entschieden, wenn es so sein sollte. ein bv ist die absolute ausnahme. warum gehst du davon aus? solange du krank bist, was während der wiedereingliederung der fall ist, greift ein bv überhaupt nicht, da eine krankmeldung immer vorrang hat. für ein bv muss man an sich voll arbeitsfähig sein. es ist immer sehr schlecht, von einem bv auszugehen. wie kommst du drauf?

von mellomania am 18.03.2021, 22:25



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

An Deiner Stelle würde ich die BV-Hasserinnen gar nicht beachten. Die Bedenken sind insoweit berechtigt, als dass es nicht so einfach ist, es zu bekommen. Gehe arbeiten, wenn Du kannst, und werde schwanger, wenn es klappen sollte. Alles weitere wird man dann sehen. Es kommt natürlich auf Deinen Job an, ob Du ein BV bekommen könntest vom Arbeitgeber, weil die Arbeit nicht schwangerschaftsverträglich ist. Ansonsten kann auch ein Arzt das BV ausstellen, Du musst nur den richtigen Arzt finden und natürlich auch eine entsprechende Begründung von ihm bekommen oder ihm liefern. Mobbing kommt gut... Und nein, Mellomaniac, ich rate nicht dazu, zu lügen, aber Deine Phobie gegenüber BV ist einfach nur noch ätzend. Die Frau ist 39, versucht schon länger, schwanger zu werden, hat vermutlich ähnlich lange in die Sozialkassen einbezahlt wie Du.....

von Port am 18.03.2021, 23:28



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Während der Wiedereingliederung gilt die AU. Deshalb kannst du in der Wiedereingliederung kein Beschäftigungsverbot bekommen. AU geht immer vor BV! Ein Beschäftigungsverbot und dementsprechende Entlohnung kannst du nur erhalten, wenn du zuvor arbeitsfähig warst. Du kannst aber natürlich die Wiedereingliederung zuende machen und wieder ein paar Tage voll arbeiten und erst dann die Schwangerschaft verkünden. Dann ist ein BV möglich, wenn auch nicht garantiert.

von 3wildehühner am 19.03.2021, 02:28



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Was ich nicht verstehe: Du bist freiwillig gesetzlich versichert, aber Beamtin. Eigentlich müsstest Du ganz normal Dein Geld vom Dienstherrn bekommen und kein Krankengeld. Oder ist das bei Lehrerinnen anders als bei anderen Beamten?

von Port am 19.03.2021, 06:27



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Wieso bin ich ein BV Hasser Ich habe die Fakten geschrieben.... Krankengeld und die Zeit der Wiedereingliederung sind pro Monat 0€ für das Elterngeld Und Krankheit geht einem BV immer vor, siehe auch unten Antwort Frau Bader bei einer ähnlichen Frage Das mögliche BV habe ich gar nicht angezweifelt - gleichzeitig mit AU greift es halt nicht

Mitglied inaktiv - 19.03.2021, 06:52



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Hallo, während der Wiedereingliederung ist sie ja weiterhin krankgeschrieben. Die AU geht dem Beschäftigungsverbot vor. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2021 Und bitte schreibe ich was anderes? Jetzige AU zuende - schwanger mit BV - rechtlich sauber - Monat zählt mit Gehalt zum Elterngeld als würde die AP arbeiten

Mitglied inaktiv - 19.03.2021, 06:59



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Ich meinte Mellomania

von Port am 19.03.2021, 07:01



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Habe ich jetzt beim Lesen auch so gedacht. Mein Satz mit erst gesund dann schwanger war vielleicht auch ein bisschen harsch. Im Grunde meinte ich auch jetzige AU beenden und Schwangerschaft verkünden und ein BV bekommen.

Mitglied inaktiv - 19.03.2021, 07:06



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Ich bedanke mich für die Zeit und Mühe, die ihr euch für die Beantwortung genommen bzw. gemacht habt. Da sich einige von euch gewundert haben, hier zur Erklärung: Durch die Unsicherheit der Auswirkung des COVID-19 Virus auf Schwangere und den täglichen engen Kontakt mit Kinder, wurden bei uns an der Schule in den letzten Monaten alle Schwangeren ins BV geschickt. Das soll keine neue Diskussion eröffnen, die Entscheidung und Sinnhaftigkeit dessen gilt es ja nicht für uns zu erörtern. Für mich ist es einfach interessant, dass sich wegen einer Erkrankung, die man sich ja nie selbst aussucht, die finanzielle Versorgung während der Elternzeit oder auch während der Monate der Schwangerschaft so drastisch verändern könnte. Aber auch das ist ja nichts, was wir ändern könnten und daher bedanke ich mich nochmals für die raschen Antworten. Euch alles Gute

von Aurora Borealis am 19.03.2021, 07:26



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Warum bekommst Du Krankengeld, wenn Du Beamtin bist?

von Port am 19.03.2021, 07:34



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Hallo „Port“, das hatte mir meine Ärztin so erklärt, dass ich ab Woche 7 Krankengeld erhalten würde, ist auch auf den Bescheinigungen so angekreuzt. Ich hatte das bisher nicht hinterfragt, werde mich jetzt aber an meine Krankenkasse wenden. Vielen Dank, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast!

von Aurora Borealis am 19.03.2021, 07:46



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Da würde ich definitiv tätig werden. Als Beamtin hast Du keine Einbußen, denn Dein Dienstherr zahlt ganz normal weiter, Krankengeld wäre wesentlich weniger. Wie sich aber die Weiterzahlung des vollen Solds bzw. die Krankmeldung auf das Elterngeld auswirkt, weiß ich nicht.

von Port am 19.03.2021, 07:59



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Zahlt der Dienstherr gar keine Besoldung? Dann würde ich das nicht nur bei der Krankenkasse nachfragen sondern auch bei Besoldungsstelle. Wenn nämlich von dort Gehalt kommt trotz au zählt das ja für das Elterngeld

Mitglied inaktiv - 19.03.2021, 08:26



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

Ach, bei Beamten mit ganz normaler Weiterzahlung des Solds werden die Monate mit AU für das Elterngeld nicht als Nullrunde gezählt? Das eben wusste ich nicht. Umso wichtiger ist es, dass die AP das schnellstens klärt.

von Port am 19.03.2021, 08:31



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

und da wunderst du dich, dass hier gefragt wird? das geht GAR nicht.

von mellomania am 19.03.2021, 08:35



Antwort auf: Auswirkung Krankengeld & Wiedereingliederung auf Elterngeld & BV

da musst du schon differenzieren! ein medizinisches BV ist was völlig anderes als das vom AG. deine Wiedereingliederung aber muss beendet sein, da solange die läuft, die krankmeldung weitergeht. und die steht IMMER über einem bv

von mellomania am 19.03.2021, 08:38



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