mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder eine längere AU Attestierung. Mutterschaftsgeld fällt leider weg, weil zwischen 15.04. und 04.07. mehr als 6 Wochen liegen, die KK (AOK) sagte mir am Telefon: ,mit einem Beschäftigungsverbot benötigen wir eine lückenlose Krankschreibung, diese reichen sie bei uns ein und wir überprüfen diese evtl. kann ihnen Krankengeld gezahlt werden“ näher ist die Dame nicht auf das Thema eingegangen. Könnte was draus werden? Soll ich ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen? Oder eine längere AU Attestierung? Wie lange würde ich, wenn ich Krankengeld erhalte, diese bekommen? So viele fragen und die Krankenkasse mag nichts dazu sagen. Ich bedanke mich jetzt schonmal herzlichst für eure Zeit und Hilfe. lg   PS: Kindesvater ist Berufstätig daher fällt Alg2 weg.

von Bual2021 am 28.02.2024, 10:34



Antwort auf: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Hallo, ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an. Sie müssen aufpassen, dass kann rechtlich schnell gefährlich werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.02.2024



Antwort auf: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Entweder ist jedwede Tätigkeit eine Gefahr für dich oder dein Baby oder nicht. Entweder bist du krank oder nicht. Da gibt es keinen Spielraum für Empfehlungen bzw. ein BV oder eine AU ohne tatsächliche Krankheit oder Gefährdung ist Betrug. Kein Wunder, dass die Kasse sich da raushalten will.  

von suityourself am 28.02.2024, 13:25



Antwort auf: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Hallo suityourself, Du hast mich da irgendwo missverstanden, der Arzt empfiehlt ein Beschäftigungsverbot, aber auch eine mögliche Attestierung für eine Arbeitsunfähigkeit in meinem Bereich wäre möglich. Ich möchte mich da jetzt auch nicht rechtfertigen müssen, wieso, weshalb, warum oder mir irgendwelche Unterstellungen antun.  

von Bual2021 am 28.02.2024, 13:33



Antwort auf: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Aber es bleibt doch dabei: entweder sieht dein Arzt einen Grund für eine AU (oder ärztliches BV) und stellt entsprechend aus oder eben nicht. Ich verstehe nicht, wem dein Arzt hier etwas empfehlen will, für dass eigentlich doch eh er zuständig wäre.    

von suityourself am 28.02.2024, 14:37



Antwort auf: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

die frage ist doch: bist du krank (dann au) oder würde jedwede beschäftigung (eine konkrete hast du ja derzeit nicht) das leben von dir und/oder deinem kind gefährden (dann bv). Rechtlich ist das nicht austauschbar, die medizinischen voraussetzungen für das eine oder andere sind unterschiedlich. und wenn deine gyn schon nicht weiß was du bist dann ist es halt schwer. kein vorwurf, nur der hinweis dass das rein rechtlich kein wunschkonzert ist.

von WonderWoman am 28.02.2024, 16:42



Antwort auf: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft beim AG wird dieser eine Gefährdungsbeurteilung gemacht haben.  Diese hat ergeben,  dass ihr Arbeitsplatz mitterschutzkomform ist. Wäre der es nicht und ihr AG hätte keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie gehabt hätte er ein BV ausgesprochen. Der Gynäkologe kann auch ein BV aussprechen insofern jede berufliche Tätigkeit eine Gefährdung für Sie und/oder das ungeborene Kind darstellt. Da er es bis jetzt nicht gemacht hat scheint er keine Gefährdung zu sehen. Damit entfällt das BV. Während der Weiterbildung kann es sein, dass ein neuer Anspruch auf ALG1 erworben wird, welchen sie ab den 15.04. geltend machen können. Erkundigen Sie sich deswegen bei der Agentur für Arbeit.   Am besten wäre es wenn sie sich eine Arbeit für ab den 15.04. suchen. Vielleicht übernimmt der AG sie wo sie zurzeit in Weiterbildung sind? Oder sie bewerben sich woanders. Jeder Verdienst erhöht ihr EG. Der Bezug von ALG zählt mit 0€ und zurzeit würden sie nur den Mindestsatz von 300€ bekommen.  Die Schwangerschaft müssen sie nicht angeben. Begeistert wird zwar kein AG sein, wenn dieser dann erfährt, dass sie ab dem 31.05. im Mutterschutz sind. Allerdings wäre es aus finanzieller Sicht die beste Variante. Zudem könnten sie nach bzw. in der EZ dort arbeiten. Bzgl. der 6 Wochen: Vom 15.04. bis 30.05. sind es keine 6 Wochen. Wären Sie da AU und die Agentur für Arbeit zahlt nicht könnten sie KG beziehen.  Es ist schon merkwürdig wenn sie genau nach dem Ende der Weiterbildung AU geschrieben werden. Das hat einen Beigeschmack und das ihr Gynäkologe das unterstützt auch. Sie müssen nicht das machen was ihr Gynäkologe ihnen vorschlägt.  Wie es mit dem Mutterschaftsgeld aussieht sollten sie nachfragen. Ein BV endet zum Mutterschutz. Eine AU meist auch. Mit AG würden sie weiterhin Gehalt bekommen. 

von Ani123 am 28.02.2024, 17:15



Antwort auf: mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Deine Ärztin reitet dich gerade in die Scheisse. Ein BV geht nur dann, wenn du arbeitsfähig bist. Bist du arbeitsunfähig, muss sie eine AU ausstellen. Diese hebelt jegliches BV aus.   

von Neverland am 28.02.2024, 23:06



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