Liebe Frau Bader, aktuell baut unser Haus Stellen ab, ich möchte daher die Chance eines Aufheb.vertrages nutzen, da wir eh vor haben wegzuziehen während der Elternzeit. Ist es sinnvoll und machbar daher den Antrag der Aufhebung schon im Mutterschutz ... mit der Vereinbarung der Aufhebung zum Ende der Elternzeit hin zu stellen. Welche Konsequenzen hat ein früher Antrag in der Elternzeit (wenn die obige Regelung zum Ende der Elternzeit hin) nicht machbar ist. Ich weiß die Elternzeit fällt dann weg, aber das macht ja nichts oder, ich kann doch trotzdem 1 Jahr betreuen o. gelte ich dann arbeitslos - muss ich mich melden - aber ich stehe ja dem Markt nciht zur Verfügung?? Das Eltergeld bleibt ja erhalten!? Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld falls ich nichts finden würde oder verliere ich Ansprüche? Wie würde das ALG berechnet werden - auf welcher Grundlage? LG, Teresa
von Teresa10 am 03.07.2012, 12:17