Sehr geehrte Frau Bader, meine Frage ist irgendwie nicht angekommen. Daher schreibe ich erneut. Mein Mann hat am 16.07.2018 Elternzeit bei seinem Arbeitgeber eingereicht: 19.09.- 18.11.2018 ( mit Bezug von Elterngeld) 19.01.- 18.09.2019 ( ohne Bezug von Elterngeld, es ist Teilzeitarbeiten in Elternzeit angedacht, da wir keinen Betreuungsplatz für unser Kind bekommen haben und mein Mann einen Tag die Betreuung übernimmt, da ich auch wieder arbeiten muss). Nun haben wir folgendes Problem. Mein Mann war vom 20.8.- 18.09.2018 krank geschrieben. . Anschließend ist er in Elternzeit.Hier haben wir festgestellt, dass er wirklich starkes Burn out hat. Nach den 8 Wochen Elternzeit war er weiterhin krank geschrieben. Selber Diagnoseschlüssel wie vor der Elternzeit. Diese Krankschreibung dauert bis heute an.Seit dem 02.12.2018 bezieht er daher Krankengeld. Aufgrund von seines Burn Outs hat er auch vergessen einen Antrag auf Teilzeit-Arbeit in Elternzeit zu stellen. Deswegen hatte er am 3. Januar ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten und der zuständigen Personalabteilung.Es sieht momentan finanziell schlecht aus bei uns und daher müsste er eigentlich zum Arbeiten. Sein Arbeitgeber weiß darüber Bescheid, auch über seinen Gesundheitszustand und dass er momentan nicht in der Lage ist zu arbeiten. Sie ermöglichen trotzdem Arbeiten in Elternzeit ( ab dem 19.01.2019) Den Vertrag erhalten wir allerding erst heute oder morgen. Er wurde aber bereits verschickt. Heute morgen habe ich mit der Krankenkasse telefoniert und sie haben mir gesagt, dass sie die Auszahlung von Krankengeld einstellen, da er ab dem 19.01.2019 in Elternzeit ist und daher keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat. Nun meine Fragen: 1. Ich habe vorhin gelesen, dass weiterhin Krankengeld gezahlt wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Elternzeit eingetreten ist. Stimmt das? Er ist ja seit dem 18.11.2018 durchgehen krank geschrieben. 2. Wenn er den Vertrag Teilzeitarbeit in Elternzeit unterschreibt, aber trotzdem weiterhin nicht arbeiten kann, wird dann Krankengeld bezahlt? Wenn ja, sind das dann 67 % von seinem Teilzeitgehalt? 3. Wir haben eigentlich beide den Partnerschaftsbonus beantragt. + Er käme ab dem 19.02.2019 für 4 Monate zum Tragen. (Lebensmonat 13-16 vom Kind) Der wird uns dann ja gestrichen, wenn nur ich zum Arbeiten gehe und er weiterhin krank geschrieben ist, oder? Was passiert, wenn er ab hoffentlich Mitte März wieder arbeitet? Bekommen wir dann wenigstens für 3 Monate den Partnerschaftsbonus oder fällt er komplett weg? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank und viele Grüße
von Karina123 am 22.01.2019, 11:35