Hallo, mein Arbeitsverhältnis endet mit Beginn des mutterschutz (16.11) Die Dame von der Bundesagentur für Arbeit sagte, dass ich dann keinen Anspruch auf ALG 1 habe und deswegen ALG 2 beantragen soll. Darum habe ich mich auch schon gekümmert und mir den Antrag abgeholt. Dort wurde mir geraten, dass ich den Antrag persönlich abgeben soll, der Termin ist der 13.11 Und deren Bearbeitungszeit sind 6 Wochen. Nun meine Frage, was kann ich für diesen Zeitraum beantragen? Ich kann ja nicht 6 Wochen von nichts leben miete usw. Muss ja trotzdem gezahlt werden und ich weiß ja nicht ob das wirklich 6 Wochen dauert und evtl.sogar länger. Habe ich evtl. Anspruch auf mutterschaftsgeld? Vielen dank
von Mia01 am 24.10.2015, 22:34