Hallo, Meine Frage bezieht sich auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit mit 2 Kindern. Ist leider etwas länglich zu erklären. Unser erstes Kind wurde am 13.10.2012 geboren. Davor war meine Frau vom 1.4.2011-31.12.2012 befristet angestellt. Der Arbeitsvertrag endete mit dem Mutterschutz. Sie hat sich, nachdem unser erstes Kind etwas mehr als 2 Jahre alt war beim Arbeitsamt(Bodenseekreis) gemeldet um Unterstützung für den Aufbau einer Selbständigkeit zu bekommen. Hierzu wurde ihr gesagt, dass sie keine Selbständigkeit sondern nur angestellte Arbeit fördern würden. Sie haben ihr empfohlen ein Seminar der IHK zum Existenzgründung zu besuchen, was sie auch getan hat. Darüber hinaus hat sie sich zunächst arbeitssuchend gemeldet (nicht Arbeitslos, weil das ALG zunächst nicht das wichtigste war). Ihr wurde nicht gesagt, dass sie hier eine Frist bezüglich Anrecht auf Arbeitsloengeld zu berücksichtigen hat (und wir wussten es auch nicht...). Sie hat daraufhin einige Jobangebote erhalten und Bewerbungen geschrieben, die leider nicht erfolgreich waren. Dann ist sie im Mai 2015 mit dem zweiten Kind schwanger geworden, und hat die Arbeitssuche kurz danach ausgesetzt (würde wohl auch niemand einstellen bei aktueller Schwangerschaft). Unser zweites Kind wurde am 30.1.2016 geboren, d.h. 3 Jahre 3 Monate nach dem ersten Kind. Jetzt ist dieses Kind zwei Jahre alt, und sie hat mich wieder beim Arbeitsamt gemeldet, um eine Förderung zum Aufbau einer Selbstständigkeit zu erhalten. Hier wurde mir gesagt, dass ich überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (und damit auch keinen auf Existenzgründungsförderung habe), weil ich nicht arbeitslos gemeldet war bevor mein erstes Kind drei wurde. Wir fühlen uns zum einen natürlich schlecht beraten (selbst Schuld...), zum anderen erscheint es uns nicht logisch, sich noch arbeitslos zu melden, nachdem man wieder schwanger ist… Meine Frage: Stimmt es, dass sie keinerlei Anspruch auf ALG1 hat? Was müss/können wir tun? Ein Hinweis wäre toll, vielleicht sind ja ähnlich Fälle bekannt! Wir würden auch für eine Beratung zahlen, suchen zunächst jemanden, der sich damit auskennt.
von Torben am 03.05.2018, 22:09