Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Elterngeld bekomme ich keines mehr. Nun plane ich, bei einem anderen Arbeitgeber (beide TvöD) eine Teilzeitstelle anzutreten. Allerdings wäre der Beginn dieser Tätigkeit mit meiner tariflichen Kündigungsfrist nicht einzuhalten. Soweit ich mich informiert habe, gibt es die Möglichkeit, um einen Auflösungsvertrag zu bitten oder die neue Stelle als Nebentätigkeit vorerst genehmigen zu lassen. Gibt es dabei besondere Dinge zu beachten? Ich würde nur ungern aus Unwissenheit größere Nachteile in Kauf nehmen ;-) Beiden o.g. Möglichkeiten müsste mein derzeitiger Arbeitgeber natürlich zustimmen. Ich habe auch noch Resturlaub - was passiert damit? Kann ich die restliche Elternzeit auch bei meinem neuen Arbeitgeber ggf. später beantragen (bis zum 8. Geburtstag)? Vielen Dank im Voraus! MfG
von Wir123 am 22.07.2018, 19:58