Liebe Frau Bader,
ich habe für meine Tochter bei meinem AG 3 Jahre EZ beantragt. Nun spiele ich mit dem Gedanken meinen AG zu wechseln. Ich habe mich als Lehrer im öffentlichen Dienst beworben. Hier gibt es nur 2 mögliche Einstellungstermine pro Jahr. Einen Betreuungsplatz habe ich ab Oktober 2018. Ist es möglich den Arbeitsvertrag anzunehmen und dann aber bis November noch Elternzeit zu nehmen? Steht mir diese auch beim neuen AG zu? Leider habe ich ja nicht die Möglichkeit mich zum passenden Monat zu bewerben. Bisher arbeite ich nicht im öffentlichen Dienst. Es wäre ein Seiteneinstieg.
Viele Grüße, stardust.
von
stardust82
am 28.12.2017, 13:45
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
Hallo,
Ich würde eher versuchen, zum Sommer einen Platz in der Kita zu bekommen. Steht Ihnen zu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
rechtlich stehen dir drei jahre elternzeit in den ersten drei jahren des kindes zu. wenn du direkt nach dem mutterschutz drei jahre beantragt hast, muss dir das rp den rest gewähren bis auf einen tag vor dem 3. geburtstag des kindes. daher könntest du den vertrag antreten und erst später beginnen. ob das natürlich einen guten eindruck macht ist fraglich. du müsstest ja elternzeit beantragen, teilzeit wärend der elternzeit bzw. reine elternzeit und danach? teilzeit aus familiären gründen? wie hast du das gedacht wie es nach dem 3. jahr weitergeht? wie hoch möchtest du dein deputat setzen? du musst mindestens 14 h arbeiten, alles drunter gilst als unterhälftig und läuft als beurlaubung und wird dir von den freistellungsjahren in der rente abgezogen...
von
mellomania
am 28.12.2017, 22:57
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
Liebe mellomania,
hab vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort. Ich habe ursprünglich 2 Jahre EZ beantragt, habe aber nach 2 Jahren keinen Kitaplatz bekommen und um 1 weiteres Jahr verlängert. Die EZ endet im Januar 2019, ich könnte jedoch ab November 18 wieder arbeiten. Steht mir denn in diesem Fall auch das dritte Jahr zu? Ich möchte erstmal Teilzeit starten und dann langsam steigern. Mehr kann ich mir mit 2 kleinen Kindern nicht zumuten. Die genaue Stundenzahl weiß ich noch nicht.
Viele Grüße, stardust.
von
stardust82
am 29.12.2017, 08:42
Antwort auf:
Arbeitgeberwechsel in Elternzeit
telefoniere am besten mit dem schulleiter und dem schulamt. die verfügung für die elternzeit hast du ja schon. du musst wissen wieviele stunden du als teilzeit während der elternzeit arbeiten möchtest und ab wann. mindestens 7 h müssen es sein, drunter geht nicht. bei beginn der teilzeit muss die ferienregelung beachtet werden, heißt, abstand zu den ferien eine woche beginn und ende. du kannst also nicht am beginn der ferien tz starten und die ferien dann durchgezahlt bekommen. schreib mir mal pn
von
mellomania
am 29.12.2017, 09:04