Hallo Frau Bader! Ich möchte sie gern etwas fragen: Mein Arbeitsvertrag ist vor 2 Tagen abgelaufen. Leider habe ich seit vier Wochen auschließlich die MÜNDLICHE Bestätigung meines Vorgesetzten, dass der Vertrag verlängert wird. Es fehlt der SCHRIFTLICHE Vertrag. Vermutlich aus Schlamperei der zuständigen Abteilung Mein Vorgesetzter und sein Stellvertreter sind bis Montag auf Geschäftsreise. Vor Montag nicht erreichbar. Die vergangenen Tage hatte ich frei. Ich habe mehrfach im Personalwesen angerufen. Antwort immer man schickt mir den Vertrag. Die Post heute ist durch, Vertrag nicht da. Es bleibt die Frage, ob ich OHNE Vertrag am Wochenende zur Arbeit gehe oder nicht. Im Schichtplan bin ich bis April eingetragen (weiter gibt es den noch nicht) Ich kann zu 100% davon ausgehen verlängert zu werden. Nur der Schriftkram fehlt. Lösen lassen wird sich die Misere erst Montag. Meine Kollegen erzählen man hat Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag wenn man einen Tag ohne Vertrag arbeitet ohne "verwiesen" oder davon abgehalten zu werden. Das ist nicht mein Ansinnen. Ist das richtig? Wie sieht das versicherungsrechtlich aus, wenn ich ohne Vertrag arbeite? LG SPMFL P.S. Wenn ich nicht gehe, läuft mein Stundenkonto gewaltig ins Minus. Das bekomme ich dann auch im nächsten Monat nicht abgebaut. Das nur als Nebeninfo.
Mitglied inaktiv - 12.02.2009, 22:38