Sehr geehrte Frau Bader, ich habe als Sachbearbeiterin für 25 h in einem kleinen Verein gearbeitet. Er besteht aus zwei Einrichtungen mit jeweils ca. 6-8 Mitarbeitern. In beiden Einrichtungen werden die gleichen Tätigkeiten verrichtet. Nach Geburt meines Kindes habe ich Elternzeit für 3 Jahre beantragt und auch mit Datum angegeben, dass ich dem Verein nach 8 Monaten mit 20 Stunden wieder zur Verfügung stehe. Meine Elternzeit wurde sofort bestätigt. Die Ablehnung des Antrags auf Verringerung der Stunden und Wiedereinstieg während der EZ stellte man mir nach 4 Monaten Wartezeit ohne ein persönliches Gespräch zu. Frage: Müssen sich auch kleine Betriebe unter 15 Mitarbeitern an die Frist von 4 Wochen halten, um meinem Antrag nicht automatisch zuzustimmen? Zählt die Anzahl der Mitarbeiter pro gesamten Verein oder für die Einrichtungen für den Anspruch auf Teilzeit während der Arbeitszeit? Vielen Dank und freundliche Grüße
von Marita645 am 22.01.2018, 11:01