Frage: Anspruch auf Teilzeitarbeit

Hallo, mein Kind ist zwar noch im Jahre 2000 geboren und ich weiß, daß daher die 19h für mich bindend sind. Wie sieht es aber aus mit dem Anspruch auf Arbeit. kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen, daß er mich während des Erziehungsurlaubes beschäftigt. Und muß ich trotz neuer Aufgaben mein altes Gehaltsniveau akzeptieren oder ist das neue Vertragsverhältnis frei verhandelbar? Sollte der Vertrag noch etwas beinhalten, auf das ich achten sollte? Z.B. das mein Full-Time Job wegen Erziehungsurlaubes davon unberücksichtigt bleibt. Wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus? Wird das prozentual der im Durchschnitt geleisteten Stunden angerechnet - oder die normale Anzahl an Tagen (eben stundenmäßig weniger ausgezahlt)?? Vielen Dank CLaudia

Mitglied inaktiv - 26.01.2001, 14:37



Antwort auf: Anspruch auf Teilzeitarbeit

Liebe Claudia, Sie schließen für die Zeit des Eus einen neuen Vertrag, also handeln Sie das Beste heraus! Achten Sie auf die zeitliche Beschränkung für die Zeit des EU! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2001



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