Guten Tag Frau Bader, ich habe meinen Erziehungsurlaub vorzeitig zum 10.09.2013 beendet. Mein neuer Mutterschutz läuft seit dem 11.09.2013. Dies heißt laut dem neuen Gesetz, das ich den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalte. Ich habe eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers das der Erziehungsurlaub aufgrund der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet wurde. Muss ich den Arbeitgeberzuschuss schriftlich beantragen, oder erfolgt die Zahlung automatisch, sobald das Attest über den mutmaßlichen Entbindungstermin vorliegt? (Kopie liegt dem AG bereits vor). Meine zweite Frage wäre: Da ich für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung den Arbeitgeberzuschuss und Mutterschaftsgeld erhalte, ob sich aufgrund dieser Zahlung auch das Elterngeld erhöht? Ich habe dann ja ein Einkommen (während dem Mutterschutz) obwohl ich nicht gearbeitet habe? Oder bleibt es bei dem Mindestsatz von 300€ und dem Geschwisterbonus von 75€ ? Im Vorraus schon mal vielen lieben Dank für Ihre Antwort
von chrissis83 am 15.09.2013, 14:40