Liebe Frau Bader,
ich möchte 24-26 Monate in Elternzeit gehen, mit einmonatigen Unterbrechungen, wo ich wieder Vollzeit arbeite. In jedem Monat dieser 24-26 Monate werde ich entweder volles Gehalt oder Elterngeld PLUS beziehen.
Die Zukunft meines Arbeitgebers ist sehr ungewiss, daher möchte ich nicht denn ALG1-Anspruch in voller Höhe verlieren (und auch nicht die pauschale Berechnung). Wie berechnet sich das ALG1, wenn man Elterngeld bezogen hat? Werden Elterngeld und Elterngeld PLUS sowie Partnerschaftsmonate bei der Berechnung einfach "übersprungen", auch für so einen langen Zeitraum oder nur in den ersten 12 Monaten?
Mitglied inaktiv - 13.03.2017, 10:31
Antwort auf:
ALG1 nach Elternzeit/EG-Bezug - Berechnung
Hallo,
Die Anwartschaft haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei gilt die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes als versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren (§ 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III). Ebenso zählt die Zeit des Mutterschutzes, in der Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, als versicherungspflichtige Zeit (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).
Es ist also praktisch so, dass eine Differenz von einem Jahr besteht.
Deshalb ist es so, dass Sie, wenn Sie mehr als zwei Jahre in EZ waren, wird der fikive Betrag genommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2017
Antwort auf:
ALG1 nach Elternzeit/EG-Bezug - Berechnung
Kurze Anmerkung: Bemessung nach fiktivem Arbeitsentgelt würde ich vermeiden, da ich ja während der 2-jährigen Phase mehr als 150 Tage gearbeitet habe.
Mitglied inaktiv - 13.03.2017, 10:46