Frage: Voraussetzung für Therapiekind?

Hallo Frau Schmitz, Ich bin alleinerziehende Mama einer 8jährigen Tochter und denke über eine Mutter-Kind-Kur nach. Ich kann einfach nicht mehr. Und ich frage mich, unter welchen Bedingungen meine Tochter nicht nur als Begleitkind, sondern als Therapiekind mitfahren kann. Sie zeigt hyperkinetische Verhaltensmuster und ist nachts noch nicht trocken. Und auch zwischen uns ist es nicht immer einfach, Streitereien eskalieren viel zu häufig. Zeitweise fällt es ihr schwer ihre Emotionen zu sortieren. Deshalb glaube ich würden auch ihr ein paar Anwendungen gut tun, denke ich. Wir haben aber keine Diagnosen (abgesehen vom nächtlichen Einnässen). Wie sind denn da die Voraussetzungen?

von HannahsMom am 01.03.2024, 21:57



Antwort auf: Voraussetzung für Therapiekind?

Hallo, da Sie ein Attest (Muster 65) vom Kinderarzt benötigen, kann er die entsprechenden Diagnosen auf das Attest vermerken. Bitte beachten Sie, dass es in MUKIKU Kliniken keine Kinderpsychologen gibt. Evtl. reicht es auch schon, dass Kind als Begleitkind ohne Therapie mitzunehmen und sie beide profitieren bereits von der Mutter-Kind-Interaktionen, die in den Kliniken angeboten werden, denn das stärkt die Kommunikation und das Vertrauen innerhalb der Familie.  Ggf. können Sie auch über eine Maßnahme mit einem Themenschwerpuntk "positive Erziehung" nachdenken.

von Ursula Schmitz am 04.03.2024



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