Hallo
Am 2.8.2017 fahre ichw mit meinen Kindern 2&6 j. Für vier Wochen in kur. Vorher haben wir aber Sommerurlaub(17.7-8.8) da die kur aber am 2.8 anfängt, bekomme ich die Woche gut geschrieben? Oder kann der Arbeitgeber verlangen das ich wegen der kur auf den Sommer URL verzichte u den irgendwann nehme? Der url wurde schon letztes Jahr beantragt u. Genehmigt. Mein Mann hat zum selben Zeitpunkt URL.
Am 30.8.komm ich aus der kur nachhause, steht mir dann frei zu,denn meine Tochter wird eingeschult.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuu. Lieben dank,Sandra
von
natale
am 03.05.2017, 21:13
Antwort auf:
kur u urlaub
Das sind Rechtsfragen, die ich leider nicht ausführlich beantworten kann (und darf). Fahren Sie zu einer Mutter Kind Kur? Diese wird in der Regel nur für 3 Wochen bewilligt oder zu einer Kinder-Reha?
Grundsätzlich bin ich selbst Arbeitnehmer und verpflichtet meine Mitarbeiter für die Zeit von Kurmaßnahmen frei zu stellen. Das Gehalt in dieser Zeit erhalte ich zum größten Teil als durchlaufenden Posten wieder von der Krankenkasse, Urlaub darf ich nicht abziehen. Nach der Kur steht Ihnen kein Urlaub zu.
Sonst würde ich bei einer Nichtübereinkunft mit Ihrem Arbeitgeber bei einem Anwalt für Arbeitsrecht anrufen und dies klären bzw. über den jeweiligen Kostenträger der Maßnahme!
von
Annina Dessauer
am 04.05.2017