Guten Tag. Wir haben im September '22 eine sprachheilkur beantragt,die auch genehmigt wurde. Als jetzt der Termin kam,der mit der Einschulung unseres Sohnes zusammenfällt, haben wir diese bei dem Kurort abgesagt. Die Dame dort sagte,dass es vorher keinen Termin gibt und dieses Jahr alles voll sei. Daher sollten wir,da es dann über ei Jahr seit Genehmigung her ist,einen neuen Antrag stellen. Nun kam ein Schreiben der rentenkasse,dass die bewilligung demnächst aufgehoben werde,man sich aber dazu äußern könnte. Nur verstehe ich und mein Mann folgendes nicht:"Unser Bewilligungsbescheid enthielt den ausdrücklichen Hinweis,dass wir uns bis zur Beendigung der Leistung die Aufhebung diese bescheiden vorbehalten,sofern bis dahin Umstände tatsächlicher oder rechtlicher Art bekannt werden,die die Durchführung der Leistung zur medizinischen rehabilation als nicht oder nicht mehr angezeigt erscheinen lassen .Die reabilationseinrichtung hat mitgeteilt,dass sie eine kinderrehabilation für B.wünschen und den Termin abgesagt haben. Kann ich jetzt noch eine neue Kur beantragen oder nicht mehr? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
von Biechen87 am 01.04.2023, 14:00