Hallo Frau Schmitz, ich hoffe sehr, dass Sie uns helfen können! Mein Mann hat eine Vater-Kind-Kur von seiner Versicherung, der Beihilfe, bewilligt bekommen. Mein Mann ist Bundesbeamter. Nun haben wir den Bescheid bekommen, dass er keinen Sonderurlaub für diese medizinische Vorsorge-Kur nach §24 SGB V bekommt. Lediglich unbezahlten oder regulären Erholungsurlaub. Wir verstehen das nicht. Jeder Arbeitnehmer (und Beamte gelten auch als Arbeitnehmer) bekommt nach §10 des Bundesurlaubsgesetzes Sonderurlaub für eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitation. In einer E-Mail seines Arbeitgebers heißt es, dass Vorsorgekuren vom normalen Jahresurlaub bestritten werden müssen. Ich finde das sehr ungerecht. Der Arzt hat ihm ein drohendes Burnout und Bindungsprobleme zu seinen drei Kindern (7, 5 und 2) attestiert. Jeder andere Arbeitnehmer wird für eine Vater-Kind-Kur freigestellt. Sind Ihnen Fälle dieser Art bekannt? Gibt es einen Trick? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe! Saskia
von Saskia-Plus-Drei am 09.08.2021, 11:05