Hallo, ich war 2011 im Frühjahr mit unseren drei Kindern zur Kur. Seitdem ist bei zwei unserer Pflegetöchter eine Behinderung festgestellt worden, und wir haben für beide die Pflegestufe1 bewilligt bekommen. Nun bin ich dadurch auch besonders belastet ( bestätigte Ohrprobleme durch Stress) und habe einen vorzeitigen Antrag für eine MuKiKur beantragt. Meinen Sie, ob es für eine Bewilligung reichen kann? Oder ob ein Widerspruch bei einer Ablehnung Sinn machen würde? Meine Arbeit musste ich aufgeben, so dass ich "nur" Mutter und Hausfrau bin. Danke und viele Grüße!
von karlchen 54 am 03.02.2014, 20:00