Hallo Herr Dr. Nassar,
nach meiner 3. FG in Folge hatte ich nun am 8.5.09 meine AS. Schon einige Tage zuvor hatte ich massive Schmerzen in der rechten Wade, die ich aber in Anbetracht der Lage (wir hatten gerade erfahren, dass auch dieser Embryo wieder abgestorben ist) etwas hintenangestellt hatte.
Am 11.5. war ich dann aufgrund der Schmerzen bei einer Internistin, die in der rechten Wade eine Thrombose feststellte. Ich habe nun 2 Wochen tägl. Clexane 60 bzw. 80 (seit 4 Tagen) gespritzt. Der heutige Befund lautet:Duplexsonographie der Beinvenen: Im Bereich der V. tibialis posterior unveränderter Befund mit langstreckiger Thrombose.
Lt. Ärztin hätte ich ab sofort marcumarisiert werden sollen, da ich aber im August 40 werde und unbedingt die Kiwu-Behandlung fortsetzen möchte, habe ich nach Alternativen gefragt.
Nun soll ich ab sofort 2x tgl Clexane 80 spritzen, Kompressionsstrümpfe tragen ist sowieso Pflicht und alles weitere mit meinem FA besprechen.
Leider habe ich erst in 4 Wochen einen Termin bei meinem FA...
Können Sie mir vorab Ihre Meinung dazu sagen? Bin ich damit ausreichend versorgt? Kann ich mit dieser Medikation eine weitere IVF starten ? (Ich habe auch den Faktor V Leiden, habe in den vorherigen SS auch immer Clexane gespritzt, allerdings nur Clexane 40..Dexa musste ich nehmen wg meinem erhöhten Chlamydien HPV Titer)
Muss ich etwas wichtiges beachten? Und wie schlimm ist diese Art der Thrombose eigentlich? Ich habe seit 2 Wochen keinerlei Schmerzen und das Bein war und ist auch nicht dick...
Muss ich nun meinen Kiwu evtl ganz begraben?? Schliesslich werde ich im August 40...
Es ist mir immer noch ein Rätsel, wieso ich im Feb 06 einen kerngesunden Jungen zur Welt gebracht habe, obwohl ich nichts wusste von meiner Faktor V Mutation und somit auch nichts gespritzt habe...
Ich habe den Eindruck, bei mir wird es immer schlimmer...erst die 3 MAs innerhalb von 10 Monaten, jetzt noch eine Thrombose...Was denn noch????
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Es grüßt eine hoffnungslose, deprimierte
Sandra
Mitglied inaktiv - 25.05.2009, 14:13
Antwort auf:
Schwangerwerden trotz Thrombose
Hallo Sandra,
ich möchte Ihre Frage zum Anlaß nehmen, auch andere Forumteilnehmer über bestimmte Aspekte der Faktor-V-Heterozygotie bei geplanter oder vorliegender Schwangerschaft aufzuklären.
Eine bekannte Gerinnungsexpertin aus Hannover erklärt es folgendermaßen: Häufig vorkommende erbliche Veränderungen, die die Fruchtbarkeit mindern gibt es nicht, da entweder die Mutation oder der Mensch aussterben würde.
Da es sich bei der heterozygoten Faktor-V-Mutation um einen relativ häufigen Befund handelt, muss angenommen werden, dass die Eigenschaft auch Vorteile und nicht nur Nachteile hinsichtlich der Fortpflanzungsfähigkeit mit sich bringt. Es mag sein, dass darunter eine Fehlgeburtsneigung bestehen KANN, allerdings sind früher auch viele Mütter an zu starken Blutungen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt verstorben. Hier hat eine Thrombophilie, wie die Faktor-V-Mutation möglicherweise eine gewisse Schutzfunktion gehabt. Übrigens, der Namenszusatz "Leiden" bezieht sich lediglich auf den Namen einer Stadt, in der ein Kongress über die oben genannte genetische Veränderung stattfand und hat nichts mit dem Verb "Leiden" zu tun.
Meines Wissens ist eine Thromboseprophylaxe mit Clexane 40 oder Fragmin-p-forte während der Schwangerschaft Standard. Leider können dennoch Thrombosen in Risikosituationen stattfinden. Hier haben Sie Glück gehabt, dass die Thrombose nur lokalisiert war. Über die notwendige Therapie der Thrombose kann sich nur die behandelnde Internisten qualifiziert äußern. Bis zum Abheilen der Thrombose muss aber sicher dringend eine Behandlungspause eingelegt werden.
Ob die Fehlgeburt überhaupt mit der Faktor-V-Mutation zusammenhing ist ungeklärt. Wahrscheinlicher sind zufällige Fehlverteilungen der Erbanlagen. Vielleicht bringt die histologische Untersuchung des Abortmaterials (oder, falls erfolgt, die zytogenetische Untersuchung desselben) mehr Klarheit.
EIne erneute Schwangerschaft und Geburt sind prinzipiell möglich. Hoffentlich dann auch ohne Komplikationen. Allerdings müssen Sie eben entscheiden, wann Ihre persönliche Belastbarkeitsgrenze erreicht ist.
Ich hoffe damit Ihre Frage beantworten zu können.
mfG
N. Nassar
Mitglied inaktiv - 25.05.2009, 18:36