Frage: Beschaftigungverbot

Guten Morgen, ich bin in der 15. SSW und habe seit der 6. SSW mit 24Std Übelkeit / Erbrechen zutun. Seit 2 Wochen habe ich das Erbrechen durch Agyrax teilweise in den Griff bekommen und konnte es reduzieren, vor allem wenn ich Zuhause viel Ruhe gebe. Ich war schon 6 Wochen kranke geschrieben und habe zwischendurch aber wieder versucht zu arbeiten. Währenddessen hatte ich in der 13. SSW plötzliche starke Sturzblutungen ohne gefundene Ursache und war im Krankenhaus. Seitdem immer wieder dunkle Schmierblutungen. Die Übelkeit wird leider nicht besser und ich habe im Büro extreme Kreislaufprobleme, Rückenschmerzen und muss mich im Büro ab und zu übergeben. Meine Krankenkasse hat mir gesagt, das sind Gründe für ein BV, da es von der Schwangerschaft kommt und ich durch das Krankengeld sonst einen Nachteile habe. Mein Arzt meint, ein individuelles BV ist nicht möglich. Im Gesetz steht es anders und es handelt sich ja nicht um eine Krankheit die zur Krankschreibung führt. Wie ist es wirklich?

von Fine2018 am 08.02.2019, 07:03



Antwort auf: Beschaftigungverbot

Die Entscheidung über ein Beschäftigungsverbot, welches vom Arzt aufgrund einer Gefährdung der Schwangeren oder des ungeborenen Lebens aufgrund bestehender Beschwerden/Symptome durch die vorliegende Schwangerschaft ausgesprochen wird, muss immer individuell erfolgen. Nur Ihr Arzt wird die Situation genau einschätzen können, so dass ich dazu rate ihn zu Ihren Fragen noch einmal zu kontaktieren. Am ehesten gehe ich davon aus, dass er noch mit einer durchgreifenden Besserung der Beschwerden und dann für Sie auch unkompliziertem weiteren Schwangerschaftsverlauf rechnet.

von Prof. Dr. Barbara Sonntag am 11.02.2019



Antwort auf: Beschaftigungverbot

richtig. eine krankschreibung ist nötig. kein bv. bv erhälst du nur, wenn du im prinzip arbeitsfähig wärst. bist du aber nicht. daher krankmeldung. du erhälst dann halt krankengeld. dieses wird aber bei der elterngeldberechnung ausgeklammert, sofern deutlich vermerkt ist, dass die krankmeldung auf Grund der schwangerschaft erfolgt.

von mellomania am 10.02.2019, 20:50