Hallo Frau Höfel, irgendwo habe ich die Aussage gefunden, dass frau während der Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe hat und die Krankenkasse dies zahlt. Ich hätte da ein paar Themen, die ich gern mit der Hebamme meiner Wahl besprechen würde, aber wir sind recht pleite. Also würde ich natürlich dieses Recht gern in Anspruch nehmen. Mein "Großer" ist aber schon drei (und ist ein großer Mumi-Fan). Stellen sich die Krankenkassen bei sowas an? Ich meine, muss ich da demostillen oder so was, oder glauben die das auch so? Oder gehen sie eh davon aus, dass sooooo ein großes Kind ja nicht mehr an der Brust trinkt? Danke schonmal. Katharin
Mitglied inaktiv - 05.05.2005, 21:19