Privatrezept

 Andreas Obermüller Frage an Andreas Obermüller Apotheker

Frage: Privatrezept

Wie lange kann ich ein Privatrezept einlösen? Bekomme ich homöopathische Mittel auf dem Rezept auch noch zu einem späteren Zeitpunkt? Es kommt eine sehr hohe Summe auf mich zu, die ich aber momentan nicht aufbringen kann. Es handelt sich um eine Therapie, die anfangen würde. Danke für die Beantwortung.

Mitglied inaktiv - 16.11.2010, 11:27


Antwort auf: Privatrezept

Liebe k., zunächst ist gesetzlich festgelegt, daß ein Privatrezept nach Ausstellung 3 Monate gültig ist. Das ist von Bedeutung, wenn etwas verschreibungspflichtiges verordnet wurde, denn nach Ablauf der 3 Monate darf keine Abgabe mehr erfolgen. Für freiverkäufliche Arzneien hat diese Frist zunächst keine Bedeutung, da diese Medikamente zu jeder Zeit auch ohne Rezept erworben werden können. Wenn Sie jedoch ein Privatrezept bei Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung vorlegen möchten, ist es nicht auszuschließen, daß die Kasse die Erstattung ablehnt, wenn diese Dreimonatsfrist überschritten wurde. Alles Gute!

von Andreas Obermüller am 16.11.2010


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