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Stationär mit 3jähriger...Fragen

Thema: Stationär mit 3jähriger...Fragen

Ich hab am Freitag den Anruf gekriegt, dass ich Mittwoch Morgen mit meiner 3jährigen in einer Rheumaklinik einrücken darf. Wir haben dem Termin entgegengefiebert. Spezialkliniken haben ja leider lange Wartelisten. Sie hat das 22q11 Syndrom (einen Gendefekt) und ist für frühkindliches Rheuma dadurch hochgradig prädisposioniert. Es gibt viele Baustellen, die das Rheuma vielleicht überlagert haben, aber seit 3 Monaten ist ihre rechte Hand nur noch Kralle und die mittleren 3 Finger geschwollen. So, jetzt zur eigentlichen Frage: Wir werden ein Mutter Kind Zimmer haben. Ich habe heute mit der Krankenkasse gesprochen: Ich soll mir unbedingt bescheinigen lassen von der Klinik, dass es MEDIZINISCH NOTWENDIG ist, dass ich mitkommen. Ich komme selber ausm medizinischen Bereich, aber mit sowas hatte ich noch nicht zu tun. MEDIZINISCH notwendig ist es ja nicht. Sie ist 3J. Natürlich muss sich 24/7 jemand um sie kümmern und dafür bin ich dabei. Aber zählt das als medizinisch? Über Schwarmwissen wäre ich dankbar! .

von Phila83 am 16.10.2023, 19:27



Antwort auf Beitrag von Phila83

Bis das Kind 6 Jahre alt ist, ist die Mitaufnahme automatisch gerechtfertigt. Du benötigst lediglich eine Bescheinigung, dass du dabei warst, wenn du für die Zeit deinen Verdienstausfall beantragst.

von Ariadne77 am 16.10.2023, 21:19



Antwort auf Beitrag von Ariadne77

Danke!

von Phila83 am 16.10.2023, 21:58



Antwort auf Beitrag von Phila83

Ganz so easy ist das leider nicht. SB V, § 11, Absatz 3 fordert aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson. Die „medizinische Indikation“ muss der jeweils zuständige Krankenhausarzt schriftlich bestätigen. Meist ist das Formsache. Wenn es Probleme geben sollte, frühzeitig an die Krankenkasse wenden. Es ist sowohl Krankenkassen- als auch Bundesland-abhängig, was gefordert ist und was nicht. https://www.akik.de/ können auch weiterhelfen! Alles Gute für Euren Aufenthalt. Hoffentlich lässt sich das Händchen retten!

von mareen283 am 17.10.2023, 08:18



Antwort auf Beitrag von mareen283

huhu ich kenne es auch dass die medizinische Notwendigkeit benötigt wird ich hatte da schon riesen Theater mit meinem schwerbehinderten Kind, die wollten das nicht bestätigen, nicht mal als ich dann meinte dann bleibe ich nicht und wie sie die Pflege und Aufsicht gewährleisten wollen was sie ja nicht können

von Ellert am 17.10.2023, 19:26



Antwort auf Beitrag von Ellert

DU musst anwesend sein, um die häusliche Plege und Medikation erlernen.

von blessed2011 am 20.10.2023, 20:59