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Pflegegeld

Thema: Pflegegeld

Hej Zusammen, Ich stelle diese Frage hier und bei "Alleinerziehend" ein, weil ich mir nicht sicher bin, zu welcher Kategorie sie wirklich gehört. Meine Tochter, 3,5J, wurde kürzlich vom MDK erstbegutachtet. Der Bescheid kam fix: Pflegegrad 2. Damit erhält man ja auch Pflegegeld. Mein Ex betreut die Kinder alle 14 Tage für 36 Stunden. Kann er Anspruch auf Anteile des Pflegegeldes haben? So wie ich ihn kenne wird er das sofort einfordern, wenn ich ihm das sage. Er weiß von allem nichts. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Liebe Grüße

von Phila83 am 16.01.2024, 16:04



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Update: Ich habe für morgen einen Termin bei einer Pflegeberatung. Da werden hoffentlich alle Fragen geklärt.

von Phila83 am 18.01.2024, 10:30



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Meines Wissens wird es anteilig nach Pflegezeit aufgeteilt. Gib gerne mal Rückmeldung nach deinem Termin, würde mich auch interessieren.

von Jana287 am 18.01.2024, 21:27



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Update 2: Also: - Nein, durch die Betreuung des Vaters (alle 2 Wochen 36Std) wird mir/uns das Pflegegeld nicht gekürzt. Erst falls er 10 oder mehr Tage im Monat das Kind betreuen würde. - Auch durch die Betreuung in der Kita wird nichts gekürzt. Sie ist für 8 Stunden angemeldet, geht tatsächlich 6,5 - 7 Stunden. Fazit: Ich hab mir um viel zu viele Dinge unnötig Gedanken gemacht. Liebe Grüße!

von Phila83 am 19.01.2024, 12:04



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Falls nicht rehakids.de da gibt es viel Fach und Schwarmwissen. Lg

von SeeStern87 am 21.01.2024, 01:46



Antwort auf Beitrag von Phila83

Hi, dazu hätte ich auch eine Frage. Geschieden, Kind lebt bei mir. Umgang aller 14 Tage von Freitag Abend bis Sonntag Abend. Und Ferien Hälftig. Pflegestufe 2 (5 Punkte an der drei vorbei) Wie ich herauslese hier im forum bin ich verpflichtet dazu ab 10 Tage dem Gegenpart das pflegegeld anteilig zu geben? D. H. Sommerferien 3 Wochen = 3 Wochen ~ Tagessatz x 21 Tage. Da hat der gesetzgeber großen Murks gemacht. Denn der Unterhalt wird ja auch nicht einbehalten für diese drei Wochen ist aufs Jahr mit einberechnet (zumal noch nichtmal d volle Unterhalt bezahlt wird weil zu wenig verdient wird) und ist durch ihren Eigenanteil zu erbringen. Da der Gegenpart meiner Meinung nach kein grossen nachweislichen Mehraufwand hat und sich auch sonst an nichts beteiligt finanziell sowie als Person finde ich dies ziemlich ungerecht das ich in ein Vulkan Geld einwerfen soll was verbrannt wird. Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage für solche Situationen? Sorgerecht haben beide, leben und gemeldet sind alle Kinder bei mir. Danke im vorraus

von Ckerzubf am 18.05.2024, 10:34