Hallo an Alle,
ich habe eine rechtliche Frage und hoffe, dass mir hier jemand damit weiterhelfen kann.
Ich weiß natürlich, dass der gesetzliche Mutterschutz 6 Wochen vor ET beginnt. Aber nach Mutterschutzgesetz darf ich ja freiwillig weiterarbeiten.
Bei mir ist es so, dass es sich fürs Elterngeld ordentlich lohnen würde, wenn ich noch 3 Tage länger arbeite (laut Elterngeldhotline kann ich den März dann noch in die Anrechnung mit hineinnehmen), mein Arbeitgeber will das aber nicht.
Daher meine Frage: Darf der Arbeitgeber mir das verweigern? Ich finde dazu Online leider keine Informationen und im Gesetz steht nur, dass ich arbeiten darf wenn ich den Wunsch meinem Arbeitgeber mitteile. Hat sich irgendwer hier schonmal mit der Frage beschäftigt? Oder kennt dazu vielleicht sogar bestehende Urteile in die eine oder andere Richtung? Falls ja, gerne dier Quelle teilen.
Schonmal Danke,
viele Grüße
Ronica
Mitglied inaktiv - 13.03.2024, 14:48
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Schau mal hier auf Seite 18 gibt’s ne Hotline vom BMFSJ:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94398/6f108f7de91c00afaa44a247f28f3c53/mutterschutzgesetz-leitfaden-deutsch-data.pdf
Da würde ich mal nachfragen.
von
Mome
am 14.03.2024, 06:41
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Wann hast du deinem AG denn angekündigt, dass du noch 3 Tage länger arbeiten möchtest? Der März ist zur Hälfte rum.
Ich finde auch keine Rechtsnorm oder ein Urteil dazu. Allerdings kann dein AG natürlich eine gewisse Planungssicherheit einfordern. Wenn du vor Monaten deine Schwangerschaft inkl. ET mitgeteilt hast, rechnet er halt ab Tag X nicht mehr mit dir. Bei uns ist HR immer recht fix und hat Wochen vorher alles mit der KV geregelt, das müsste in deinem Fall jetzt ggf. rückgängig gemacht werden.
Ich habe auch noch freiwillig im Mutterschutz gearbeitet, weil es auf Kundeseite bei einem Projekt Verzögerungen gab, die Stunden habe ich aber alle anders verbucht.
von
Cpt_Elli
am 15.03.2024, 13:47
Bei mir lange her
Kind eins habe ich auch noch im
Mutterschutz gearbeitet da Chef Urlaub gebucht hatte und so schnell keiner für mich kam
von
Ellert
am 22.03.2024, 18:49
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Hallo,
Ob du in den vorgeburtlich Mutterschutz hinein arbeitest oder nicht, liegt ganz alleine an dir. Der Arbeitgeber hat dort keinerlei Mitspracherecht. Und du musst auch nicht vorher ankündigen, wie lange. Du kannst jederzeit am nächsten Tag aufhören.
Genau so habe ich es gemacht: ich habe meinem Arbeitgeber einfach schriftlich mitgeteilt, dass ich nicht vorhabe, mich auf den vorgeburtliche Mutterschutz zu berufen, sondern weiter zu arbeiten und dies bis auf Widerruf tue.
Ich habe dann bis ET -10 gearbeitet, an dem Tag wurde mein Kind geboren. Ich habe also bis zur Geburt hin durchgearbeitet.
VG
D
von
desireekk
am 16.03.2024, 01:42