hallo zusammen ich hoffe mir kann jemand helfen es geht sich darum meine tochter 5 jahre alt hat ein iq von 60 das heißt für eine intelligenzminderung weil alles was unter 50 ist ist ja eine geistige Behinderung. laut logopädie laut kindergarten hat die eine sprachentwicklung verzögerung sozial und emotional und laut logopädie und laut kindergarten soll die auf eine förderschule mit schwerpunkt sprechen sozial und emotional. und nicht auf eine geistige behinderten Schule
jetzt die Frage kennt sich jemand damit aus
von
Mina09
am 19.03.2024, 10:42
Womit genau auskennen?
Such in deinem Umkreis nach einer passenden Schule und melde deine Tochter an.
von
Muffin2020
am 19.03.2024, 10:43
Das habe ich doch geschrieben kann sie auch auf eine normalen förderschule oder muss das eine geistige behinderten Schule sein
von
Mina09
am 19.03.2024, 10:48
Da würde ich bei den Förderschulen in Eurer Ecke anrufen und nachfragen.
von
kea2
am 19.03.2024, 11:05
Ich habe mir das jetzt noch drei mal durchgelesen. Ich hatte es nicht so verstanden, dass eine Schule für geistig Behinderte zur Auswahl steht, da ihr IQ 60 ist.
von
Muffin2020
am 19.03.2024, 11:19
Man muss das auch nicht verstehen, und noch weniger muss man sich wundern dass "die" (!!!) eine schlechte Sprachentwicklung zeigt.
Manches ist so unfassbar traurig, da wünscht man sich einen Troll.
von
lilly1211
am 19.03.2024, 11:48
Ja aber wir möchten sie nicht auf so eine Schule tun
von
Mina09
am 19.03.2024, 11:51
Die Frage ist kann sie trotzdem auf eine normalen schule wenn wir eltern das möchten
von
Mina09
am 19.03.2024, 11:52
Wo ist das Problem??
von
Mina09
am 19.03.2024, 11:57
Ja kann sie, und wie du schon sagst ist ihr IQ momentan bei 60.
Ich würde der Kita und der Logopädin vertrauen und eine spezielle Schule suchen.
Wenn es da überhaupt nicht funktioniert musst du nur den Absprung schaffen und sie die Schule wechseln lassen.
Der IQ ist momentan auch noch gar nicht aussagekräftig, dass kann sich noch wieder ändern.
Einzig eine normale Regelschule würde ich bei diesem Stand wirklich lassen, damit überforderst du sie und ich weiß auch gar nicht ob das der Amtsarzt bei der Schuleingangsuntersuchung „erlauben“ würde
von
Muffin2020
am 19.03.2024, 12:03
Sie kann auch auf eine normale Schule gehen . Es ist nur die Frage wo es ihr besser geht ?! Wo wird sie mehr gefördert, wo fühlt sie sich wohler? Es gibt bestimmt eine Möglichkeit, sich die ES Schule anzusehen. Nehm deine Tochter mit und guck was sie dazu sagt. Auf Teufel komm raus in eine Regelschule packen, geht meist nach hinten los . Für alle Beteiligten
von
Schneeflocke489
am 19.03.2024, 20:02
Ist das AOSF schon gelaufen? Da wird ja der Förderpunkt festgelegt. Wenn sie ES hat, dann kann sie auf eine ES-Schule gehen oder in eine normale Schule. Du kannst sie nicht einfach in einer Förderschule mit einem anderen Schwerpunkt anmelden. Also zb nicht bei geistigen oder Körperlichen Schwerpunkten, nur weil dir die Schulen besser gefallen.
von
Schneeflocke489
am 19.03.2024, 20:07
Hallo,
hier in Niedersachsen ist es so, dass erst einmal ein Förderbedarf für deine Tochter durch ein/e Förderschullehrer/in festgestellt werden MUSS. In eurem Fall wäre es der Förderbedarf "Sprache" sowie "soziale- emotionale Entwicklung".
Dann könntet ihr schauen, welche Schulen in eurer Region diese Förderbedarfe abdecken und eure Tochter dort anmelden.
In der Regel kann man sich nach vorheriger Absprache die Schule anschauen und entsprechende Fragen/ Informationen über Lehrmethoden, Klassenstärke usw, bekommen.
Viele Grüße
von
Jenpatoka
am 20.03.2024, 17:12
ich weiß ja nicht, um welches Bundesland es geht, aber es wird in allen BL ähnlich sein:
Hat das Kind Förderbedarf, wird (im besten Fall auf Antrag der Eltern) ein Gutachten erstellt, dass einen Förderbedarf definiert. Der IQ ist nicht zwingend auschlaggebend, aber richtungsweisend.
In NRW ist ein IQ von 60 übrigens Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ("geistig behindert"), im Medinzinerdeutsch ist es jedoch "nur" als Intelligenzminderung formuliert.
Die Eltern haben die Wahl zischen Förderschule und Gemeinsamen Lernen (Inklusion an der allgemeinen Schule), das Schulamt entscheidet jedoch über den konkreten Förderort (also die Schule - das ist nicht zwingend die nächstgelegene Grundschule)
Die Gutachter*innen (in NRW sinds zwei -Sonderpädagog*in und Regelschullehrkraft) entscheiden gemeinsam anhand von Berichten, hier Logo und Kita, Ärzte etc und nach Verhaltensbeobachtung und ggf Testung
LG
von
kuddelmuddel
am 20.03.2024, 20:30
Um welches Bundesland geht es denn? Schule Ländersache ist, wäre es hilfreich, das zu wissen.
von
KatjaJ
am 23.04.2024, 21:07