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@Maus 511.Wegen Herlitz....

Thema: @Maus 511.Wegen Herlitz....

Huhu, sie hatten es nötig auf Mails zu antworten. Schade... Liebe Grüße Heike

Mitglied inaktiv - 09.03.2008, 15:59


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> sie hatten es nötig auf Mails zu > antworten. Wo hast Du angefragt? Das Formular auf http://www.herlitz.de/produkte/kundenservice/kontakt-herlitz1.html wär' wohl das richtige gewesen. Ich hab nochmal nachgeschaut worum es ging und einfach mal selbst gesucht: Laut http://www.herlitz.de/produkte/kundenservice/ranzenreklamation.html hat man innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Anspruch auf Reparatur. Also gibts offensichtlich nur Gewährleistung und keine separate Werksgarantie. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, andere Markenranzen haben meist 3 Jahre Garantie, also hat man bei Herlitz 1 Jahr weniger. Was man bei Gewährleistung oder Garantie aber generell bedenken sollte: - Die Frist beginnt in der Regel am Tag des Kaufs. Wenn man den Ranzen also 1 Jahr vor Schulbeginn kauft, hat man schon 1 Jahr Garantie verschenkt. - Abgedeckt sind nur Fertigungs- und Materialfehler, nicht aber Abnutzung und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch. Nachdem Schulranzen selten von allein kaputtgehen, sondern meistens durch unsachgemäßen Gebrauch, hilft die Garantie an sich nicht viel. Es ist schwer nachzuweisen, warum der Ranzen kaputtging, daher kommt es vor allem auf die Kulanz des Händlers oder Herstellers an. Die Herlitz-SafeLight-Ranzen sind nicht schlecht und können bei entsprechender Behandlung locker 4 Jahre halten. Jedoch sind sie aufgrund der Leichtbauweise weniger stabil als z. B. der Scout Easy mit seinen massiven Kunststoffteilen (und selbst den bekommen manche Kinder kaputt). Zum Herlitz-Masters-SL kann ich nichts sagen, die gibts ja auch noch nicht lange.

Mitglied inaktiv - 10.03.2008, 11:41


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jep.... das Formular hab ich benutzt. Danke Dir :-)

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 21:13